Wasser- und Gasversorgung/Wasserversorgungsbeitrag
Versorgung
Die Gemeindewerke Eningen beliefern Sie mit Bodenseewasser. Die Wasserhärte beträgt 8,9 deutsche Härtegrade.
Die Gemeindewerke Eningen sind Gas-Grundversorger im Gemeindegebiet Eningen und beliefern Sie mit Erdgas der Gruppe H.
Informationen & Hinweise
Die Gemeinde betreibt die Wasserversorgung als eine öffentliche Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen erhebt die Gemeinde einen Wasserversorgungsbeitrag.
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. Wird ein Grundstück an die öffentlichen Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen es nach der Verkehrsauffassung kein Bauland ist.
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Der Erbbauberechtigte ist an Stelle des Eigentümers Beitragsschuldner.
Näheres ist in der Wasserversorgungssatzung geregelt.
Kontakt
Ansprechpartner Gemeindewerke (Gas)
Gemeindeverwaltung Eningen unter AchalmGemeindewerke
Frau Halkic
Rathaus II, Zimmer
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1625
anastasia.halkic@eningen.de
Ansprechpartner (Wasser/Abwasser)
Gemeindeverwaltung Eningen unter AchalmGemeindewerke
Frau Silber
Rathaus II, Zimmer 12
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1620
annette.silber@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |