Erdgas

Gas­prei­se

Bio­gas

Die Gemeindewerke bieten Ihren Kund*innen neue Biogastarife an. Eine Umstellung der Heiz- oder Brenneranlage ist dafür nicht erforderlich. Das Biogas wird nach der Aufbereitung in das Gasnetz eingespeist und ist so ohne technische Umrüstung nutzbar.

Durch die Einspeisung von Biogas, das beispielsweise aus Vergärung von Pflanzenresten gewonnen wird, tragen die Gemeindewerke und Sie als Kund*innen einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz durch die Verwendung erneuerbarer Energien bei.

Wir bieten Ihnen je nach Wunsch und Bedarf 3 Biogastarife zur Auswahl an:

Biogas10

mit 10 %-igem Anteil Biogas - damit erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften bei Erneuerung Ihrer zentralen Heizanlage für Gebäude, die vor April 2008 errichtet wurden. In vielen älteren Gebäuden ist der Einsatz anderer regenerativer Energien häufig nicht möglich oder wesentlich teurer.

Biogas20

mit 20%-igem Anteil Biogas – für Neubauten von Wohngebäuden, bei denen der Bauantrag zwischen dem 01.04.2008 und dem 31.12.2008 gestellt wurde, ist die Verwendung von 20 % regenerative Energie gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem kann dieser Anteil regenerativer Enegie bei Förderanträgen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frage kommen.

Biogas30

mit 30%-igem Anteil Biogas – diesen Tarif benötigen Sie für alle Neubauten, mit Bauantrag ab dem 01.01.2009 oder bei Sonderanlagen für Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Der Aufpreis beträgt je 10 % Biogasbeimischung 1 Cent / kWh Ihres bisherigen Tarifs und wird mit Ihrer Jahresrechnung abgerechnet.

Die Umstellung auf Biogas können Sie ganz einfach per Antrag vollziehen. Die Kombination ist mit allen bestehenden Gaslieferverträgen möglich. Selbstverständlich erhalten Sie den Antrag auch bei den Gemeindewerken im Rathaus bzw. im Bürgerbüro der Gemeinde Eningen.

Gerne nehmen wir uns auch in einem persönlichen Gespräch Zeit für Ihre Fragen. Sie können jedoch auch Kontakt per email unter gemeindewerke@eningen.de oder telefonisch unter 892-1625 (Frau Halkic) oder 892-1620 (Frau Silber) aufnehmen

Antrag Biogasergänzung

In­for­ma­tio­nen des Grund­ver­sor­gers

Hier finden Sie die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) als Download.

Nie­der­druck­an­schluss­ver­ord­nung (NDAV)

Hier finden Sie die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie ergänzende Bestimmungen als Download.

Kontakt