Erdgas

Gas­prei­se

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas
ab 01.01.2025 (aktualisiert am 27.11.2024)

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas
ab 01.01.2024 (aktualisiert am 25.04.2024)

Zusatzinformationen für die Veröffentlichung der Gastarife 2025

Zusatztext für die Veröffentlichung der Gastarife 2025

Die Gaskunden der Gemeinde Eningen unter Achalm werden ab dem 01.01.2025 von gesunkenen

Einkaufspreisen profitieren können, gleichzeitig aber mit wesentlich höheren Abgaben belastet. Die Marktlage hat sich zwar beruhigt, aber auf einem wesentlichen höheren Niveau stabilisiert. Man kann von einer Verdopplung bis Verdreifachung des Rohstoffbörsenpreises sprechen.

Die in Folge des Ukrainekriegs sich verändert darstellende Lage des Gasmarktes spiegelt sich nun in den Preisbestandteilen wider, auf die alle Gasversorger absolut keinen Einfluss haben, die aber der Endverbraucher tragen muss.

Alleine die Netznutzungsentgelte steigen von einem Jahr auf das nächste um über einen Cent pro Kilowattstunde. Die Speicherumlage ist bereits zum 01.07.2024 nahezu verdoppelt worden. Nun soll sie auch auf 01.01.2025 steigen auf 0,299 Ct/kWh. Seit der Einführung hat sie sich verfünffacht. Die CO2-Abgabe wird weiter angehoben.

 

ct/kWh

01.01.2023

01.07.2023

01.01.2024

01.07.2024

01.01.2025

CO2

0,5441

0,5441

0,8163

0,8163

0,9977

Gasspeicherumlage

0,0590

0,1450

0,1860

0,2500

0,2990

Konzessionsabgabe

0,22

0,22

0,22

0,22

0,22

Erdgassteuer

0,55

0,55

0,55

0,55

0,55

 

WIE WIRKEN SICH DIE NEUEN TARIFE AUS?

WAS BEDEUTEN NUN DIE GEÄNDERTEN GASTARIFE?

Sie müssen mit folgenden Kosten rechnen (Bruttopreise):

 

Preis €

Veränderung

Abschlag €

Staffel

Ø-Verbrauch kWh

01.01.2025

01.01.2024

Brutto

Prozent

alt

neu

G1

2788

420,69

390,79

+29,90

+7,65%

39

42

G2

9035

1.147,68

1.100,69

+46,99

+4,27%

110

115

G3

24352

2.852,19

2.771,16

+81,03

+2,92%

277

285

G4

68103

7.617,98

7.494,85

+123,13

+1,64%

749

762

 

Bei einem durchschnittlichen Erdgasverbrauch von 18.000 Kilowattstunden ergeben sich Gaspreiskosten von 2.167,44 € (+63,24 €) und ein um 7 € erhöhter monatlicher Abschlag.

 

Für die Gaskunden stellt dies eine finanzielle Mehrbelastung im Vergleich zum letzten Jahr von durchschnittlich ca. 3 % dar. Dabei wiegen die teils sehr stark angehobenen, für die Gasversorger nicht beeinflussbaren Preisbestandteile der Umlagen und Abgaben den positiven Effekt mehr als auf.

 

Es freut uns, wenn die Gemeindewerke Eningen unter Achalm Sie als Gaskunde auch weiterhin mit einem hervorragenden Preis/Leistungs-Verhältnis überzeugen können. Wir garantieren eine einfache und sichere Gaslieferung ohne jedes Risiko, ohne Aufwand und Ärger bei stabilen Preisen und bestem Kundenservice.

Bio­gas

Die Gemeindewerke bieten Ihren Kund*innen neue Biogastarife an. Eine Umstellung der Heiz- oder Brenneranlage ist dafür nicht erforderlich. Das Biogas wird nach der Aufbereitung in das Gasnetz eingespeist und ist so ohne technische Umrüstung nutzbar.

Durch die Einspeisung von Biogas, das beispielsweise aus Vergärung von Pflanzenresten gewonnen wird, tragen die Gemeindewerke und Sie als Kund*innen einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz durch die Verwendung erneuerbarer Energien bei.

Wir bieten Ihnen je nach Wunsch und Bedarf 3 Biogastarife zur Auswahl an:

Biogas10

mit 10 %-igem Anteil Biogas - damit erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften bei Erneuerung Ihrer zentralen Heizanlage für Gebäude, die vor April 2008 errichtet wurden. In vielen älteren Gebäuden ist der Einsatz anderer regenerativer Energien häufig nicht möglich oder wesentlich teurer.

Biogas20

mit 20%-igem Anteil Biogas – für Neubauten von Wohngebäuden, bei denen der Bauantrag zwischen dem 01.04.2008 und dem 31.12.2008 gestellt wurde, ist die Verwendung von 20 % regenerative Energie gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem kann dieser Anteil regenerativer Enegie bei Förderanträgen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frage kommen.

Biogas30

mit 30%-igem Anteil Biogas – diesen Tarif benötigen Sie für alle Neubauten, mit Bauantrag ab dem 01.01.2009 oder bei Sonderanlagen für Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Der Aufpreis beträgt je 10 % Biogasbeimischung 1 Cent / kWh Ihres bisherigen Tarifs und wird mit Ihrer Jahresrechnung abgerechnet.

Die Umstellung auf Biogas können Sie ganz einfach per Antrag vollziehen. Die Kombination ist mit allen bestehenden Gaslieferverträgen möglich. Selbstverständlich erhalten Sie den Antrag auch bei den Gemeindewerken im Rathaus bzw. im Bürgerbüro der Gemeinde Eningen.

Gerne nehmen wir uns auch in einem persönlichen Gespräch Zeit für Ihre Fragen. Sie können jedoch auch Kontakt per email unter gemeindewerke@eningen.de oder telefonisch unter 892-1625 (Frau Halkic) oder 892-1620 (Frau Silber) aufnehmen

Antrag Biogasergänzung

In­for­ma­tio­nen des Grund­ver­sor­gers

Hier finden Sie die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) als Download.

Nie­der­druck­an­schluss­ver­ord­nung (NDAV)

Hier finden Sie die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie ergänzende Bestimmungen als Download.

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