Erdgas
Gaspreise
Gas-Abschlag zum 30.09.2022
Noch im August haben die Gemeindewerke Eningen unter Achalm (GWE) jene Kunden schriftlich über die Änderung des Abschlags zum 30.09.2022 informiert, die sich bisher im Allgemeinen Tarif der Grundversorgung befinden. Alle anderen Kunden (Festpreiskunden und Neukunden) sollten in den folgenden Tagen schrittweise informiert werden. Zu diesem Zeitpunkt kamen leider politische Unsicherheiten auf.
Die Bundesregierung hat die geplante Gasumlage am 29.09.2022 wieder zurückgenommen.
Die Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent ist zwar angekündigt, jedoch noch nicht wirksam. Fast alle vom Bundeskabinett am 3. September beschlossenen Maßnahmen des dritten Entlastungspakets müssen für eine Umsetzung durch Bundesrat oder Bundestag oder beide. Das Bund-Länder-Treffen am 04.10.2022 verlief leider ergebnislos. Mit Entscheidungen ist wohl frühestens am 26.10.2022 zu rechnen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Abschläge zum 30.09.2022, wie mitgeteilt, in voller Höhe abgebucht worden bzw. zu überweisen sind. Dies wird wohl auch für den Abschlag zum 31.10.2022 gelten müssen.
Wir gehen zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass die Gasspeicherumlage sowie die SLP-Umlage im Gegensatz zur Gasumlage beibehalten und die Mehrwertsteuersenkung kommen werden.
Eine nochmalige Anpassung der Abschläge 2022 müssen wir uns vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklungen am Energiemarkt und den Ankündigungen auf politischer Ebene vorbehalten. Ein zugunsten des Kunden entstehender Differenzbetrag werden wir mit der nächsten Abrechnung erstatten.
Für Rückfragen stehen die Gemeindewerke Eningen unter Achalm gerne zur Verfügung. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Gaspreise für die Lieferung von Erdgas für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden
ab 01.10.2022
Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas
ab 01.01.2023 (aktualisiert 15.03.2023)
Biogas
Die Gemeindewerke bieten Ihren Kund*innen neue Biogastarife an. Eine Umstellung der Heiz- oder Brenneranlage ist dafür nicht erforderlich. Das Biogas wird nach der Aufbereitung in das Gasnetz eingespeist und ist so ohne technische Umrüstung nutzbar.
Durch die Einspeisung von Biogas, das beispielsweise aus Vergärung von Pflanzenresten gewonnen wird, tragen die Gemeindewerke und Sie als Kund*innen einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz durch die Verwendung erneuerbarer Energien bei.
Wir bieten Ihnen je nach Wunsch und Bedarf 3 Biogastarife zur Auswahl an:
Biogas10
mit 10 %-igem Anteil Biogas - damit erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften bei Erneuerung Ihrer zentralen Heizanlage für Gebäude, die vor April 2008 errichtet wurden. In vielen älteren Gebäuden ist der Einsatz anderer regenerativer Energien häufig nicht möglich oder wesentlich teurer.
Biogas20
mit 20%-igem Anteil Biogas – für Neubauten von Wohngebäuden, bei denen der Bauantrag zwischen dem 01.04.2008 und dem 31.12.2008 gestellt wurde, ist die Verwendung von 20 % regenerative Energie gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem kann dieser Anteil regenerativer Enegie bei Förderanträgen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frage kommen.
Biogas30
mit 30%-igem Anteil Biogas – diesen Tarif benötigen Sie für alle Neubauten, mit Bauantrag ab dem 01.01.2009 oder bei Sonderanlagen für Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Aufpreis beträgt je 10 % Biogasbeimischung 1 Cent / kWh Ihres bisherigen Tarifs und wird mit Ihrer Jahresrechnung abgerechnet.
Die Umstellung auf Biogas können Sie ganz einfach per Antrag vollziehen. Die Kombination ist mit allen bestehenden Gaslieferverträgen möglich. Selbstverständlich erhalten Sie den Antrag auch bei den Gemeindewerken im Rathaus bzw. im Bürgerbüro der Gemeinde Eningen.
Gerne nehmen wir uns auch in einem persönlichen Gespräch Zeit für Ihre Fragen. Sie können jedoch auch Kontakt per email unter gemeindewerke@eningen.de oder telefonisch unter 892-1610 (Herr Entenmann) oder 892-1620 (Frau Silber) aufnehmen.
Informationen des Grundversorgers
Hier finden Sie die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) als Download.
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Hier finden Sie die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie ergänzende Bestimmungen als Download.