Freibaderöffnung
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das Waldfreibad Eningen unter Achalm am Sonntag, den 10. Mai 2026 um 10:00 Uhr mit dem Event „70 Jahre Waldfreibad Verein(t) feiern“ in Zusammenarbeit mit dem Eninger Vereinen eröffnet.
Öffnungszeiten
wie folgt die Öffnungszeiten:
Montag: 07:00 Uhr bis 20:00
Dienstag: 10:00 Uhr bis 20:00
Mittwoch: 10:00 Uhr bis 20:00
Donnerstag: 10:00 Uhr bis 20:00
Freitag: 10:00 Uhr bis 20:00
Samstag: 10:00 Uhr bis 20:00
Sonntag: 10:00 Uhr bis 20:00
Im September kann vor dem Hintergrund der gewöhnlichen Temperaturen und Wetterbedingungen die Öffnungszeiten
auf 18.30 Uhr verkürzt werden.
Webshop
Ab sofort sind Eintrittskarten über unseren neuen Webshop verfügbar:
Schlechtwetterregelung
Das Freibad ist geöffnet.
Die Bedingungen der Schlechtwetterregelung entnehmen Sie der "Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Waldfreibad Eningen unter Achalm (ABB)" unter 3d.
Tarifbestimmungen
Es gelten die am 12. März 2026 beschlossenen Tarifbestimmungen.
Tageskarten für einmaligen Eintritt
Erwachsene Person über 18 Jahre 5,50 €
Kinder (6 Jahre bis 18 Jahre) 3,00 €
Ermäßigte Personen* 4,00 €
Schwerbehinderte ab 50 %** 3,00 €
Feierabendtarif ab 17.00 Uhr 4,00 €
10-Punktekarten
Erwachsene Personen über 18 Jahre 46,00 €
Kinder (6 Jahre bis 18 Jahre) 25,00 €
Ermäßigte Personen* 33,00 €
Schwerbehinderte ab 50 %** 25,00 €
Saisonkarten
Erwachsene Personen über 18 Jahre 120,00 €
Kinder (6 Jahre bis 18 Jahre) 60,00 €
Ermäßigte Personen* 80,00 €
Schwerbehinderte ab 50 %** 60,00 €
1 Elternteil mit eigenen Kindern bis 18 Jahre*** 170,00 €
2 Elternteile mit eigenen Kindern bis 18 Jahre*** 280,00 €
Leihgebühr für eine Saisonkarte 5,00 €
3-Bäder-Ticket
Erwachsene Personen über 18 Jahre 150,00 €
Kinder (6 Jahre bis 18 Jahre) 70,00 €
* Ermäßigte Personen: Vollzeitschüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende (BSD), Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)- nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
** Schwerbehinderte ab 50 % - nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
*** Familienkarte: auf Nachfrage ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
