Öffnungszeiten:
Dezember – Februar
In der Zeit von Donnerstag 19.12.2019 bis einschließlich Dienstag 07.01.2020 ist der Häckselplatz der Gemeinde Eningen unter Achalm geschlossen.
Bitte benutzen Sie den offiziellen Anfahrtsweg zum Häckselplatz. Die Zufahrt über Feldwege ist nicht gestattet.
Sehr geehrte Nutzer des Häckselplatzes,
künftig muss damit gerechnet werden, dass der Häckselplatz während der Öffnungszeiten für kurze Zeit abgesperrt werden muss, damit das Grüngut verladen werden kann und eine ordentliche Anlieferung möglich ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, da der Radlader zum Verladen des Grünguts aus Sicherheitsgründen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn sich keine fremden Personen oder Fahrzeuge auf dem Gelände befinden.
Der Landkreis Reutlingen hat bereits 2013 ein Grüngutkonzept beschlossen. Dieses sieht vor, dass Sammelstellen für Gehölz- und Baumschnitt sowie Grüngut grundsätzlich geschlossen sein müssen. Die Anlieferung von Material darf deshalb nur zu festgelegten Öffnungszeiten und unter Aufsicht erfolgen.
Grüngut wird nur noch getrennt nach holzigem und nicht holzigem Material angenommen. Entsprechend geschultes Personal betreut und kontrolliert die Anlieferungen.
Der holzige Baum- und Strauchschnitt wird jetzt als Brennstoff energetisch verwertet. Gras und Laub wird in einem Container gesammelt und wandert in die Kompostierung.
Bei der Anlieferung müssen holziges und nicht holziges Material getrennt sein, also auf keinen Fall durchmischt. Holziges Material ist Baum-, Strauch- und Heckenschnitt mit überwiegend holzigem Anteil und einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimeter.
Zum nicht holzigen bzw. meist feuchten Material zählen Grasschnitt, Laub, Blumen, Stauden und in Kleinmengen auch Heu und Fallobst.
Kleintier- und Katzenstreu wird nicht angenommen. Die Mitarbeiter vor Ort sollen aus Gründen des Arbeits- bzw. Gesundheitsschutzes damit nicht in Kontakt kommen.
Weiterhin müssen Erde und Steine bereits vor der Anlieferung entfernt werden, beispielsweise durch abschlagen vom Wurzelwerk. Paletten und Kisten aus Holz enthalten Nägel bzw. Metallklammern und werden ebenfalls nicht angenommen. Auch Säcke aller Art müssen nach dem Ausleeren wieder mitgenommen werden. Trauerkränze und Gebinde werden abgewiesen, da sie Styroporkerne und Bindedrähte enthalten. Schließlich sind Küchenabfälle von der Anlieferung ausgeschlossen. Kleintierstreu, organische Katzenstreu und Küchenabfälle kommen in die Biotonne oder den eigenen Komposter im Garten. Über die Restmülltonne müssen verschmutzte Säcke, Trauerkränze oder Gebinde und mineralische Katzenstreu entsorgt werden. Holzpaletten und Kisten gehören zum Sperrmüll.
Grundlegende Änderungen sind neue abfallrechtliche Vorgaben, welche die bisher praktizierte Ausbringung von unbehandeltem Grüngut auf landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr zulassen. Holziges und nicht holziges Material aus der Sammlung gehen verschiedene Verwertungswege. Der holzige Anteil kommt in die thermische Verwertung, bei der Strom und Wärme produziert wird. Der Feuchte, nicht holzige Teil wird kompostiert und daraus wertvoller Kompost gewonnen. Um das Grüngut sachgerecht verwerten zu können, müssen deshalb unbedingt die oben dargestellten Anlieferungsbedingungen beachtet werden.
Auch bei der Grüngut-Annahme auf der Wenge müssen holziges und nicht holziges Material ab 29. Juni 2015 getrennt werden. Durch die Trennung ergeben sich bei der Annahme und Abwicklung zeitliche Verzögerungen. Diese sind einzuplanen und zu beachten.