Landtagswahl am 8. März 2026
Wahlen in Eningen
Landtagswahl 2026
Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Der Landtag wird alle fünf Jahre neu gewählt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag…
…mindestens 16 Jahre alt sind,
…seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) oder sich dort gewöhnlich aufhalten,
…nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
…im Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen sind.
Briefwahl - so geht’s
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich wählen können, haben Sie die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Dafür benötigen Sie ein Ausweisdokument sowie Ihre Wahlbenachrichtigung.
In unserem Bürgerbüro können Sie Ihre Stimme direkt „vor Ort“ abgeben oder Ihre Unterlagen persönlich abholen.
Möchten Sie Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen, bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung sowie ein Ausweisdokument der antragstellenden und der bevollmächtigten Person mit. Die schriftliche Vollmacht hierzu finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Sie können Ihren Wahlschein auf verschiedenen Wegen beantragen:
- schriftlich mit der Wahlbenachrichtigung
- per E-Mail (bitte geben Sie Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, vollständige Anschrift sowie ggf. eine abweichende Versandadresse an)
- über den Online-Service (Online-Wahlscheinbeantragung)
- über den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Vergangene Wahlen in Eningen
Die Ergebnisse vergangener Wahlen
finden Sie im Unterpunkt Wahlergebnisse.