Wahlen in Eningen

Anstehende Wahlen

2025 Bundestagswahl (23. Februar 2025)

2026 Landtagswahl (Frühjahr)

Bundes­tags­wahl am 23. Februar 2025

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes.

Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.

Sonderregelung bei Umzügen nach dem 12.01.2025

Sollten Sie sich erst nach dem 12.01.2025 bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie - sofern Ihre Abmeldung nach diesem Datum erfolgte - im Wählerverzeichnis Ihrer Herkunftsgemeinde/-stadt eingetragen. Wollen Sie jedoch in Eningen wählen, müssen Sie bis spätestens bis zum 02.02.2025 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Herkunftssgemeinde/-stadt gestrichen.

Die Wahlbenachrichtigungen zu der anstehenden Neuwahl des Deutschen Bundestages werden der Gemeinde vermutlich bis zum 17.01.2025 zugehen. Austrägerinnen und Austräger der Gemeinde werden dann so schnell wie möglich, die Wahlbenachrichtigungen im Gemeindegebiet zustellen.

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 10. Februar 2025 erfolgen kann (nach Lieferung der Stimmzettel)!

Wer kann Briefwahl beantragen?

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Eningen eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch dann möglich, wenn diese Personen sich vorübergehend im Ausland befinden.

  • persönlich, mit Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht sowie Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegen hat
  • schriftlich

Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Wahlbenachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
  • über den Online-Prozess
  • über den QR-Code, auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • formlos per E-Mail (wahlen@eningen.de)

Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl, ab dem 10. Februar 2025 ausgehändigt oder per Post zugeschickt, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.

Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag ist an die Gemeinde zu senden, in der Sie vor Ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren.

Der Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis muss bis zum 02.02.2025 bei uns eingehen.

Durch die Landeszentrale für politische Bildung Baden- Württemberg erhalten Sie über folgendem Link:  https://www.bundestagswahl-bw.de/

Bei weiteren Fragen zum Thema „Bundestagswahl“ wenden Sie sich bitte an das Wahlamt per Mail wahlen@eningen.de oder telefonisch unter 07121/892-1200.

 

Ver­gan­ge­ne Wah­len in Enin­gen

Die Ergebnisse vergangener Wahlen
finden Sie im Unterpunkt Wahlergebnisse.