Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |
Telefongebührenermäßigung
Antragstellung
Der Antrag ist DIREKT an die:
Deutsche Telekom AG oder an T-Punkt
Wilhelmstraße 5
72764 Reutlingen
zu senden. Unter der Servicenummer 0800 / 330 1000 der Deutschen Telekom AG
erhalten Sie eine kostenfreie Beratung.
Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Rundfunkgebührenbefreiung oder
- Schwerbehindertenausweis oder
- BAföG-Bescheid
Formulare
Antragsformulare sind erhältlich beim Bürgerbüro oder bei den Telekom-Servicestellen.
Abholung
Über den Antrag entscheidet die Deutsche Telekom AG, die Ihnen die Entscheidung über den Antrag schriftlich zusenden wird.
Informationen und Hinweise
Die Deutsche Telekom gewährt einen Sozialtarif auf Verbindungsentgelte (6,94 Euro bis 8,72 Euro) als freiwillige soziale Vergünstigung unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der Antragsteller z.B.
- von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist oder
- einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzt oder
- blind, gehörlos oder sprachbehindert ist mit einem Behindertengrad von
mindestens 90 oder - Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetztes (BAföG) erhält.
Gebühren entstehen für Sie keine. Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Telekom.