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Sanierungsgebiete und rechtliche Genehmigungen

Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie den Vertrag bzw. die Urkunde mit.

Informationen & Hinweise

  • die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts
  • ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nr. 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt; 
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast; 
  • die Teilung eines Grundstücks

Die Prüfung, ob die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung erforderlich ist, wird vom Notar beantragt.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Amt für Finanzen und Betriebe
Frau Salzer
Rathaus II, Zimmer 21
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1330
katja.salzer@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr