Rente und Rentenanträge

Die Auszahlung einer Rente erfolgt immer nur auf Antrag, die Anspruchsberechtigten müssen selbst tätig werden. Dieser Antrag kann in Papierform oder online (www.deutsche-rentenversicherung.de) von Ihnen selbst gestellt werden.

Sollten Sie bei der Abgabe des Antrags Unterstützung benötigen, hilft Ihnen hier die Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm gerne. Da alle Anträge unsererseits online gestellt werden, benötigen Sie einen Termin. Bitte bringen Sie zur Antragstellung notwendige Dokumente mit.

Eine Beratung über die Mitarbeitenden der Gemeinde Eningen unter Achalm ist nicht möglich. Vor der Beantragung der Altersrente empfiehlt es sich, eine Beratung über die Regionalverwaltung der Deutschen Rentenversicherung in Reutlingen in Anspruch zu nehmen. Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist aufgrund der sich ständig wandelnden sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zahlreichen Änderungen unterworfen. Aus diesem Grund ist es von enormer Wichtigkeit, sich umfassend und kompetent über seine sozialen Rechte zu informieren.

Regionalzentrum Reutlingen
Ringelbachstraße 15
72762 Reutlingen

Tel.: 07121-20370
Mail: regio.rt(at)drv-bw.de

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen für die Rentenanträge

Beantragung der Altersrente

Notwendige Unterlagen für die Hinterbliebenenrente

Beantragung der Hinterbliebenenrente

Beantragung der Halbwaisenrente

Notwendige Unterlagen für die Erwerbsminderungsrente

Beantragung der Erwerbsminderungsrente

Zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente müssen die folgenden Vordrucke ausgefüllt mitgebracht werden:

R0210

R0215

 

 

 

Formulare

Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Gebühren

Sämtliche Leistungen werden kostenlos erbracht.

Kontakt

Frau Mau

Haupt- und Ordnungsamt
Rathaus I, Zimmer 6
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm

Telefon 07121 892-1470
stefanie.mau@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr