Jubiläen
Antragstellung
Ein Antrag kann
- persönlich
- schriftlich (per Brief, Formular oder E-Mail) oder
- telefonisch
erfolgen. Bitte unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburts- bzw. Eheschließungsdatums. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Formulare
Grundsätzlich benötigen Sie kein Formular. Sie können aber gerne diesen Vordruck verwenden.
Informationen und Hinweise
Altersjubiläen
Geburtstage von Bürgern mit Hauptwohnsitz in Eningen werden
ab dem 70. Geburtstag
- in den Eninger Nachrichten,
- im Eninger Heimatboten und
- in den Reutlinger Nachrichten und
ab dem 80. Geburtstag
- im Reutlinger General-Anzeiger und
- im Pfullinger Journal
veröffentlicht.
Ehejubiläen
Ehejubiläen werden ab der Goldenen Hochzeit (50, 60, 65, 70 … Jahre verheiratet)
- in den Eninger Nachrichten
- in den Reutlinger Nachrichten,
- im Reutlinger General-Anzeiger und
- im Pfullinger Journal
veröffentlicht.
Sollten Sie keine Veröffentlichung Ihres Geburtstages oder Ehejubiläums wünschen, sollten Sie dies mindestens 6 Wochen vor dem Jubiläums-Stichtag beantragen. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist. Diese »Pressesperre« gilt so lange, bis Sie sie widerrufen.
Kontakt
Bürgermeisteramt
Frau Reusch
Rathaus I, Zimmer 12
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1100
margit.reusch@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |