Aufenthalts- und Meldebescheinigung
Antragstellung
Der Antrag wird persönlich oder durch Bevollmächtigten gestellt. Der/die Bevollmächtigte muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- Aufenthalts- und Meldebescheinigung kosten jeweils 6,00 Euro
- Für Behördenangelegenheiten kostenfrei
Abholung
Sie erhalten die entsprechende Bescheinigung bei der Antragstellung.
Informationen & Hinweise
Meldebestätigung
- Die Meldebestätigung wird zur Vorlage bei Banken, Ausländeramt etc. benötigt.
- Die Meldebestätigung gibt nur Auskunft wo jemand gemeldet ist.
- Weitere Einzelheiten z.B. Konfession oder Familienstand werden nicht weitergegeben.
- Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt werden!
Aufenthaltsbescheinigung
- Für die Eheschließung wird eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt.
- Bei Pass-Angelegenheiten ausländischer Mitbürger/innen müssen diese dem zuständigen Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen.
- Diese enthält z.B. Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter AchalmBürgerbüro
Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |