Abgeschlossenheitsbescheinigung
Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Pläne sind nach Anzahl der Wohnungen oder in mind. 3-facher Ausfertigung einzureichen.
- Lageplan
- Bauzeichnungen M 1:100: Grundrisse, Schnitt, Ansichten
- Wohnflächenberechnung zugeordnet zu den einzelnen Wohnungen
Formulare
Den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung finden Sie hier.
Gebühren
- Rahmengebühr 50,00 Euro – 2.500 Euro
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Detaillierte Angaben finden Sie im Gebührenverzeichnis der Gemeindeverwaltung.
Informationen & Hinweise
Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen.
Aus der Bauzeichnung müssen die Wohnungen, auf die sich das Wohnungseigentum beziehen soll, oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, auf die sich das Teileigentum beziehen soll, ersichtlich sein. Dabei sind alle zu demselben Eigentum gehörenden Einzelräume in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen (jeder Raum/Garage muss mit einer Nummer gekennzeichnet sein). Gemeinschaftsräume brauchen nicht gekennzeichnet werden.
Kontakt
Bauamt
Frau Reusch
Rathaus I, Zimmer 21
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1580
andrea.reusch@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |