Abgeschlossenheitsbescheinigung

Antragstellung

Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Pläne sind nach Anzahl der Wohnungen oder in mind. 3-facher Ausfertigung einzureichen.

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen M 1:100: Grundrisse, Schnitt, Ansichten
  • Wohnflächenberechnung zugeordnet zu den einzelnen Wohnungen

Formulare

Gebühren

  • Rahmengebühr 50,00 Euro – 2.500 Euro
  • Detaillierte Angaben finden Sie im Gebührenverzeichnis der Gemeindeverwaltung.

     

Informationen & Hinweise

Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen.


Aus der Bauzeichnung müssen die Wohnungen, auf die sich das Wohnungseigentum beziehen soll, oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, auf die sich das Teileigentum beziehen soll, ersichtlich sein. Dabei sind alle zu demselben Eigentum gehörenden Einzelräume in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen (jeder Raum/Garage muss mit einer Nummer gekennzeichnet sein). Gemeinschaftsräume brauchen nicht gekennzeichnet werden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bauamt
Frau Reusch
Rathaus I, Zimmer 21
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1580
andrea.reusch@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr