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Veröffentlichung der Alters- und Ehejubilare
Seit dem 01.11.2015 werden gemäß Bundesmeldegesetz die Altersjubilare ab dem 70. Lebensjahr nur noch in 5er-Schritten (70./75./80./85./90./95./100., ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr) veröffentlicht.
Veröffentlicht werden Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit und Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Titels und des Datums des Jubiläums
- in den Eninger Nachrichten
- in den Reutlinger Nachrichten
- im Reutlinger General-Anzeiger
- im Pfullinger Journal.
Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihres Ehrentages nicht einverstanden sind, melden Sie sich bitte baldmöglichst, spätestens 6 Wochen vor dem Alters- oder Ehejubiläum beim Bürgerbüro im Rathaus I (Tel.: 892-5550) oder senden Sie uns eine E-Mail an buergerbuero@eningen.de.
Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist.
Ihr Bürgermeisteramt