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Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlung zum 15. November 2024
Die Vorauszahlungsrate für die Grundsteuer und Gewerbesteuer ist am 15. November 2024 zur Zahlung fällig.
Zur Vermeidung von Mahnungen mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren werden die Steuerzahler in ihrem eigenen Interesse gebeten, den oben genannten Termin unbedingt einzuhalten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Gemeinde verpflichtet, bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins die vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
Bei Überweisungen mitten wir das Buchungszeichen deutlich und vollständig zu vermerken. Durch diese Angabe werden Fehlbuchungen vermieden.
Ist der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt, wird der Betrag zum Fälligkeitszeitpunkt abgebucht.
Ihre Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Steueramt