Wohngeld

Informationen und Hinweise

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung von familiengerechten und angemessenen Wohnraum. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommensschwächeren Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Sie können als Mieterin oder Mieter beziehungsweise Eigentümerin oder Eigentümer selbst genutzten Wohnraums, Wohngeld in Form eines Mietzuschusses oder Lastenzuschusses erhalten.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für angemessenen Wohnraum, den es gibt als:

  • Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder
  • Lastenzuschuss für den Eigentümer eines selbst genutzten
  • Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Ob und in welcher Höhe Miet- oder Lastenzuschuss gewährt werden kann, ist von 3 Faktoren abhängig:

  • Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen
  • Höhe der Miete bzw. Belastung
  • Höhe der Einkommen aller Familienmitglieder.

Gebühren entstehen bei Antragsstellung keine. Über den Antrag entscheidet die Wohngeldstelle des Landratsamtes Reutlingen, von wo die Entscheidung über den Antrag schriftlich zugesendet wird.

Notwendige Unterlagen

Formulare

Alle Formulare werden über den Formularserver Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise. Die Formulare werden in einem extra Fenster angezeigt.

Mietzuschuss
Wohngeldantrag
Mietbescheinigung
Verdienstbescheinigung

Lastenzuschuss
Lastenzuschussantrag
Fremdmittelbescheinigung
Wohnfläche
Ermittlung der Belastung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Amt für Finanzen und Betriebe
Frau Herr
Rathaus II, Zimmer 2
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1370
anna.herr@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr