Wohnberechtigungsscheine und
Wohnberechtigungsschein für ausländische Mitbürger

Es ist ein schriftlicher Antrag notwenig. Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Vorsprache, da mit dem Antrag umfangreiche Unterlagen vorzulegen sind. Nachweise zum Einkommen Ihres Haushalts der letzten 12 Monate.
 

Informationen & Hinweise

Der Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu einer sozial verträglichen Miete bezogen werden kann. Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann, ist abhängig vom Einkommen des Haushalts und von der Familiengröße.

Zu beachten ist, dass ein Wohnberechtigungsschein »nur« die grundsätzliche Berechtigung zum Wohnungsbezug bestätigt, keinesfalls aber einen Anspruch auf Bereitstellung einer Wohnung beinhaltet. Auch hat der/die Betroffene die Wohnungssuche selbst in die Hand zu nehmen. Der Wohnberechtigungsschein ist erst dann notwendig, wenn eine Mietwohnung in Aussicht ist, deren Bau mit Mitteln aus dem Landeswohnungsbauprogramm gefördert wurde.

Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines werden keine Gebühren erhoben. Der Wohnberechtigungsschein wird Ihnen innerhalb weniger Tage zugesandt.

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

Kontakt

Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Dias Andrade
Rathaus I
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1420
Helena.DiasAndrade@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
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