Waffen- und Sprengstoffwesen
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden.
Zum Antrag auf Böllerschießen ist die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz vorzulegen (Diese ist über das Landratsamt zu beantragen). Für einen Antrag auf Abbrennen eines Kleinfeuerwerks (gilt nicht für Silvester) sind keine Nachweise notwendig. Großfeuerwerke sind durch die beauftragte Firma zu beantragen.
Für den Antrag fallen Gebühren zwischen 10,00 Euro und 50,00 Euro an. Die Genehmigung wird Ihnen zugeschickt. Einen Waffenschein können Sie beim Landratsamt in Reutlingen beantragen.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Arnold
Rathaus I, Zimmer 17
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1410
anke.arnold@eningen.de
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Arnold
Rathaus I, Zimmer 17
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1410
anke.arnold@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |