Vorläufiger Reisepass

Jetzt Online -Terminvereinbarung für das Bürgerbüro

Für An- und Ummeldungen des Wohnsitzes, die Beantragung von Personalausweisen,  Reisepässen und Kinderreisepässen sowie für die Abgabe von Führerscheinanträgen sollten künftig Termine im Bürgerbüro vereinbart werden. Wenn Sie eine Meldebescheinigung oder ein Führungszeugnis benötigen, Ihren Ausweis, Reisepass oder auch neuen Führerschein abholen möchten, können Sie jederzeit ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt persönlich.

Notwendige Unterlagen

Für die Antragstellung eines vorläufigen Reisepass benötigen Sie:

  • 1 biometrisches Passbild
  • alten Reisepass oder
  • Personalausweis

Gebühren

Die Gebühren betragen 26,00 Euro und werden bei Antragstellung fällig. So können Sie den vorläufigen Reisepass im Bürgerbüro bezahlen:

  • per EC Karte/Pin Nummer
  • Bar in Euro
  • Kreditkarten können wir leider nicht akzeptieren

Gültigkeit

  • Der vorläufige Reisepass ist für ein Jahr gültig - dieser ist ohne Chip.
  • Bei Antragstellung für den vorläufigen Reisepass kann gleichzeitig der Antrag für einen ePass, der 10 Jahre gültig ist (unter 26 Jahre 5 Jahre), beantragt werden.
  • Falls Sie eine Reise geplant haben, informieren Sie sich auf der Homepage der Bundesregierung – siehe unten – ob die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass möglich ist. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei ihrem Reiseveranstalter oder bei der jeweiligen Botschaft (siehe unten).

Foto

Bitte beim Fotografen unbedingt darauf hinweisen, dass Sie einen ePass beantragen möchten.

Kann man digital ausgedruckte Passfotos für den Personalausweis/Reisepass verwenden?

Ja, wenn das Passfoto der Fotomustertafel entspricht und das Material des Lichtbildes die Eigenschaften eines konventionellen Fotopapiers aufweist. Es muss unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit (z. B. Handschweiß) sein. Die mechanische Stabilität der Oberfläche muss ebenfalls gewährleistet werden (z. B. dürfen beim Ablösen eines aufgeklebten Klebestreifens keine Reste an diesem haften bleiben).

Das Lichtbild darf nicht auf zu dünnem Papier vorliegen.

Die Beurteilung der Ausweis- bzw. Passfotos hinsichtlich der Verarbeitbarkeit obliegt laut Passgesetz ausschließlich der zuständigen Personalausweis- bzw. Passbehörde. Das Foto bekommen Sie bei Abholung Ihres Reisepasses zurück.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgerbüro
Rathaus, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Bürgerbüro
Montag 08.00–12.30 Uhr
Dienstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.30 Uhr
Donnerstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr
Freitag 08.00–12.30 Uhr