Vergleichsbehörde/Sühnestelle
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt persönlich. Die Anträge selbst werden im Amt ausgefüllt. Die Gebühren entstehen nach Aufwand. Die Sühneverhandlung kann von einem Mitarbeiter der Verwaltung oder von einer von der Verwaltung beauftragten Person durchgeführt werden
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |