Vergleichsbehörde/Sühnestelle

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt persönlich. Die Anträge selbst werden im Amt ausgefüllt. Die Gebühren entstehen nach Aufwand. Die Sühneverhandlung kann von einem Mitarbeiter der Verwaltung oder von einer von der Verwaltung beauftragten Person durchgeführt werden

Kontakt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr