Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung erklären
Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Dies muss öffentlich beurkundet werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle* erklären, die öffentliche Urkunden ausstellen darf.
Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.
Hinweis: Sie und die Mutter Ihres Kindes können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zusammen oder getrennt erklären.
Steht der Mutter die elterliche Sorge für das Kind nicht zu, muss auch das Kind selbst zustimmen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise das Kind bereits volljährig ist oder ein Gericht der Mutter das Sorgerecht entzogen hat. Bei Kindern unter 14 Jahren übernimmt das die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, zum Beispiel der Vormund oder Pfleger. Bei Kindern zwischen 14 und 18 Jahren ist sowohl die Zustimmung des Kindes als auch der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters notwendig.
- *In der Regel übernehmen die zuständigen Kreisjugendämter die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft und klären im gleichen Zuge über das Sorgerecht auf. Die Anerkennung der Vaterschaft kann ebenso beim Standesamt, beim Notar oder beim Amtsgericht erklärt und beurkundet werden.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der zuständigen Stelle fasst Ihre Erklärung und die Zustimmungen in einer öffentlichen Urkunde zusammen. Sie erhalten davon eine beglaubigte Kopie.
Nach der Beurkundung erhält das Standesamt des Geburtsortes des Kindes beglaubigte Kopien über
- die Anerkennung der Vaterschaft und
- die Zustimmungserklärung der Mutter.
Wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt haben, wird Ihr Name in die Geburtsurkunde eingetragen. Bei einer Anerkennung nach der Geburt stellt das Standesamt am Geburtsort des Kindes eine neue Geburtsurkunde aus.
Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.
Notwendige Unterlagen
für die Erklärung des Vaters:
Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
für die Zustimmung der Mutter:
Personalausweis oder Reisepass der Mutter
erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen
- beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
- eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter
Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei
Bei der Notarin oder beim Notar oder beim Amtsgericht: kostenpflichtig
Rechtsgrundlage
§ 1592 Vaterschaft (BGB)
§ 1594-1598 Anerkennung der Vaterschaft (BGB)
§ 44 Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft (PSTG)
Hinweise
Sie können die Anerkennung der Vaterschaft rückgängig machen, wenn diese ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Mutter des Kindes der Anerkennung ein Jahr lang nicht zugestimmt hat.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Rathaus I, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480 oder - 1470
standesamt@eningen.de
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