Die Antragsstellung erfolgt schriftlich.
Den Antrag auf Unterhaltssicherung erhalten Sie hier.
Über den Antrag entscheidet die Unterhaltssicherungsbehörde des Landratsamtes Reutlingen, von wo die Entscheidung über den Antrag schriftlich zugesandt wird.
Zur Sicherung des Lebensbedarfs können einberufene Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende und deren Familienangehörige während des Wehr- oder Zivildienstes Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) erhalten, z.B. für: