Spendenbescheinigungen

Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes fördern, z. B. Vereine oder Stiftungen, können Geld oder Sachspenden erhalten, deren Wert der Spender Steuer mindernd geltend machen kann. Hierfür benötigt der Spender eine Spendenbescheinigung, die er seiner Steuererklärung beifügen kann.

Ausstellungen von Spendenbescheinigungen Seit dem 1. Januar 2000 ist die Verwaltung nur noch für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen für Spenden an die Verwaltung zuständig.

Für Spenden an Vereine erfolgt die Ausstellung der Spendenbescheinigung durch den jeweiligen Verein.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bauamt
Frau Geiger
Rathaus I, Zimmer 24
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1555
susanne.geiger@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr