Spendenbescheinigungen
Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes fördern, z. B. Vereine oder Stiftungen, können Geld oder Sachspenden erhalten, deren Wert der Spender Steuer mindernd geltend machen kann. Hierfür benötigt der Spender eine Spendenbescheinigung, die er seiner Steuererklärung beifügen kann.
Ausstellungen von Spendenbescheinigungen Seit dem 1. Januar 2000 ist die Verwaltung nur noch für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen für Spenden an die Verwaltung zuständig.
Für Spenden an Vereine erfolgt die Ausstellung der Spendenbescheinigung durch den jeweiligen Verein.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bauamt
Frau Geiger
Rathaus I, Zimmer 24
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1555
susanne.geiger@eningen.de
Bauamt
Frau Geiger
Rathaus I, Zimmer 24
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1555
susanne.geiger@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |