Plakatieren
Allgemeines
Plakatieren darf nur, wer hierfür eine Genehmigung hat.
Der Antrag für die Plakatierung ist rechtszeitig über das Formular bei der Gemeinde Eningen unter Achalm zu stellen, das Formular finden Sie hier.....
Der Erlass einer Plakatierungsgenehmigung ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Die Kosten richten sich gemäß dem Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen. Für Vereine und Kirchen werden ermäßigte Sätze als Grundlage herangezogen. Eine Übersichtstabelle über die genauen Gebühren finden Sie unten auf der Website.
Zu der Plakatierungsgenehmigung erhält jeder Veranstalter für die beantragten Plakate Siegel, welche auf dem Plakat anzubringen sind. Die Siegel sind in Fahrtrichtung auf der rechten unteren Ecke gut sichtbar anzubringen.
Jeder Veranstalter darf jedoch maximal 20 Plakate aufhängen.
Zusätzlich sind im Gemeindegebiet Eningen unter Achalm nicht mehr als 8 Veranstaltungen gleichzeitig zu Plakatieren.
Plakate bei Wahlen
Ausnahmen von der Gebührenpflicht, können bei Wahlplakaten sowie bei Plakaten anderer Kommunen gegeben sein. Bei Wahlplakaten beträgt die maximale Anzahl der Plakate 30 Stück, welche doppelseitig bedruckt/beklebt werden dürfen.
Plakate, die größer als DIN A0 sind müssen in einen gesonderten Antrag beantragt werden, hier ist die genaue Größe und der genaue Standort zu definieren.
Gebühren Plakate
Plakatgröße |
Sondernutzungsgebühr |
|||
|
gewerblich |
Vereine, Kirchen |
||
DIN |
cm x cm |
Fläche qm |
Preis je Plakat für angefangene Woche |
|
A0 |
84 x 1,20 |
1 |
10,23 € |
2,05 € |
A1 |
59,5 x 84 |
0,5 |
5,11 € |
1,02 € |
A2 |
42 x 59,5 |
0,25 |
2,56 € |
0,51 € |
A3 |
29,7 x 42 |
0,125 |
1,28 € |
0,26 € |
A4 |
21 x 29,7 |
0,062 |
0,64 € |
0,13 € |
Mindestgebühr 5,11 € |
Kontakt
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Kröner
Rathaus I, Zimmer 37
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1412
elke.kroener@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |