Personalausweis

Jetzt Online -Terminvereinbarung für das Bürgerbüro

Für An- und Ummeldungen des Wohnsitzes, die Beantragung von Personalausweisen,  Reisepässen und Kinderreisepässen sowie für die Abgabe von Führerscheinanträgen sollten künftig Termine im Bürgerbüro vereinbart werden. Wenn Sie eine Meldebescheinigung oder ein Führungszeugnis benötigen, Ihren Ausweis, Reisepass oder auch neuen Führerschein abholen möchten, können Sie jederzeit ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis gegen eine Gebühr von 10,00 Euro ausgestellt werden.

Antragstellung

Der Antrag wird persönlich gestellt.

Notwendige Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Alten Personalausweis oder Kinderausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde
  • Bei Minderjährigen vor dem 16. Lebensjahr die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten (Formular erhalten Sie im Bürgerbüro) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Gebühren

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro (3 Monate gültig)
  • Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten

Abholung

Sie erhalten von der Bundesdruckerei in Berlin eine Benachrichtigung, wenn Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt. Bitte bringen Sie den alten Personalausweis und ggf. vorläufige Personalausweise mit. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen ab Antragsstellung.

Informationen & Hinweise

Anforderungen an das Passbild

  • Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile
  • Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
  • Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
  • Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und
  • geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken

Allgemein zum neuen Ausweis

Seit dem 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Er löst den bisherigen Personalausweis ab. Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Neu ist ein Chip, der es ermöglicht, dass Sie Ihren neuen Personalausweis noch vielseitiger nutzen können als bisher.

Online-Ausweisfunktion

Eine neue Möglichkeit ist das »Sich-online-Ausweisen«, auch eID-Funktion
(eID = electronic Identity) genannt. Sie können sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Beim Online-Einkauf verschafft Ihnen diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Außerdem sind durch diese Funktion Ihre persönlichen Daten besser geschützt. Sie müssen somit weniger Daten offenlegen, wenn Sie mit Ihrem neuen Personalausweis im Internet unterwegs sind.
Im Chip des neuen Personalausweises sind zukünftig Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis – beispielsweise wenn Sie ihn verloren haben – zu missbrauchen. Diese Funktion, auch Biometriefunktion genannt, schützt damit Ihre Identität. Wichtig ist: Ihr digitales Foto und – soweit vorhanden – Ihre Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Der Bereich, in dem diese Daten gesichert sind, ist besonders geschützt.
Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion. Sie wirkt wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und der anschließende Versand per Post sind also nicht mehr nötig.

Alle wichtigen Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie in der Broschüre die im Bürgerbüro ausliegt »Der neue Personalausweis auf einen Blick« und auf den Informationsseiten.

www.personalausweisportal.de

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgerbüro
Rathaus
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
Telefax 07121 892-3910
buergerbuero@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Bürgerbüro
Montag 08.00–12.30 Uhr
Dienstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.30 Uhr
Donnerstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr
Freitag 08.00–12.30 Uhr