Namensrechtliche Erklärungen
Antragstellung
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich, bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt (entweder Wohnsitz- oder registerführendes Standesamt). Die Erklärung wird dann durch den Standesbeamten aufgenommen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang beim registerführenden Standesamt.
Beispiele:
- Bestimmung eines Ehenamens
- Wiederannahme des Geburtsnamens nach Eheauflösung
- Einbenennung
- Anschluss an die Namensänderung eines Elternteils
- Angleichungserklärung nach §47 EGBGB
- etc.
Gebühren
Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 40,00 Euro.
+ 20,00 Euro Bescheinigung für die namensrechtliche Erklärung, wenn diese bei einem anderen deutschen Standesamt wirksam beurkundet wird.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Rathaus I, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480 oder - 1470
standesamt@eningen.de
Öffnungszeiten
| Montag | 08.00–12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00 Uhr |