Namensrechtliche Erklärungen

Antragstellung

Die Antragstellung ist nur persönlich möglich, bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt (entweder Wohnsitz- oder registerführendes Standesamt). Die Erklärung wird dann durch den Standesbeamten aufgenommen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang beim registerführenden Standesamt.

Beispiele:

  • Bestimmung eines Ehenamens
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Eheauflösung
  • Einbenennung
  • Anschluss an die Namensänderung eines Elternteils
  • Angleichungserklärung nach §47 EGBGB
  • etc.

Gebühren

Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 40,00 Euro.

+ 20,00 Euro Bescheinigung für die namensrechtliche Erklärung, wenn diese bei einem anderen deutschen Standesamt wirksam beurkundet wird.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Rathaus I, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480 oder - 1470
standesamt@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr