Nachbeurkundung von Personenstandsfälle im Ausland
Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle im Ausland können nachträglich in das deutsche Register eingetragen werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung ist maßgebend.
Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Sterbeurkunde benötigen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Geburten, Eheschließungen oder Todesfälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Als Nachweis gelten auch ausländische Urkunden.
Antragstellung
Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben oder des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Personenstandsfall.
Sie können die Eintragung persönlich oder schriftlich beantragen. Für die persönliche Antragstellung ist ein Termin zu vereinbaren.
Notwendige Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren je nach Fallkonstellation. Sie erhalten daher nach Kontaktaufnahme eine Auflistung der erforderlichen Dokumente.
Gebühren
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Nachbeurkundung Geburt |
160,00 Euro |
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Nachbeurkundung Eheschließung |
110,00 Euro |
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Nachbeurkundung Sterbefall |
80,00 Euro |
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Rathaus I, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480 oder - 1470
standesamt@eningen.de
Öffnungszeiten
| Montag | 08.00–12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00 Uhr |