Meldeauskunft für Private und Firmen

Antragstellung

Der Antrag wird schriftlich, persönlich oder durch Bevollmächtigten gestellt. Der Bevollmächtigte muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.

Notwendige Unterlagen

  • Formular Meldeauskunft
  • bei schriftlichen Anfragen benötigen wir eine Einzugsermächtigung

Formulare

Gebühren

Die einfach Melderegisterauskunft kostet 7,50 Euro.

Abholung

Sie erhalten die entsprechende Information persönlich vor Ort.

Informationen & Hinweise

Für eine Familienfeier oder ein Klassentreffen suchen Sie noch die Anschrift eines Freundes etc. Den Namen und vielleicht das Geburtsdatum haben Sie noch. Dann haben Sie die Möglichkeit die bei uns gespeicherte Anschrift zu erfahren.

Keine Auskunft können wir erteilen, wenn auf Wunsch des oder der Gemeldeten eine Auskunftssperre eingerichtet wurde. Die einfache Melderegisterauskunft wird Ihnen auf der Grundlage des Meldegesetzes von Baden-Württemberg in der Fassung vom 23. Februar 1996 (GBl. S.269, berichtigt S.593), erteilt.

Der Gesetzestext wird hier in Auszügen wiedergegeben:

§ 32 Meldegesetz

  • Für die erteilte Auskunft kann keine Gewähr übernommen werden, insbesondere nicht dafür, dass die gesuchte Person tatsächlich in der gemeldeten Wohnung wohnt. Die Meldebehörde gibt Auskunft über die Meldeverhältnisse. Die Ermittlung tatsächlicher Wohnverhältnisse allein für private Zwecke gehört nicht zu den Aufgaben der Meldebehörde.
  • Auskünfte aus dem Melderegister erstrecken sich grundsätzlich nur auf Vorname, Familienname, Doktorgrad, Meldeanschrift in Eningen u. A gemeldeter und gemeldet gewesener Personen. Weitergehende persönliche Daten eines Meldepflichtigen wie z. B. Geburtsdatum, frühere Namen, frühere Anschrift etc. dürfen nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft bei Glaubhaftmachung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erteilt werden (§ 32 Abs. 2 MG BW).
  • Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfragen bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben über die gesuchte Person machen. Ohne Angaben des Geburtsdatums bzw. einer früheren Anschrift kann die gesuchte Person im Melderegister nicht zweifelsfrei ermittelt werden.
  • Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig. Die Gebühr von 5,00 Euro ist vorab zu entrichten. Dieses kann in Form eines Verrechnungsschecks, bar oder in Briefmarken erfolgen.
  • Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist, im Datenbestand nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgerbüro
Rathaus, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Bürgerbüro
Montag 08.00–12.30 Uhr
Dienstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.30 Uhr
Donnerstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr
Freitag 08.00–12.30 Uhr