Lohnsteuerkarte
ELEKTRONISCHE LOHNSTEUERKARTE
Seit 2011 gibt es keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr, die Zuständigkeit geht von der Gemeinde Eningen unter Achalm auf das Finanzamt über.
Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Das Finanzamt ist künftig für alle Angelegenheiten betreffend Lohnsteuer zuständig, wie
z.B. Lohnsteuerklassenänderung bei Eheschließung, Geburt, Kirchenaustritt, Lohnsteuerklasse II usw.
Für Fragen betreffend Lohnsteuerkarten/elektronische Lohnsteuerkarte steht Ihnen ausschließlich Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung.