Landesfamilienpass
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlichen neuen Gutscheinkarten können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen besuchen.
Voraussetzungen
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Antragstellung
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Informationen und Hinweise
Wo kann ich den Landesfamilienpass erhalten?
Der Landesfamilienpass kann im Bürgerbüro beantragt werden. Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen zum Landesfamilienpass.
Wozu dient der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlichen neuen Gutscheinkarten können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen.
Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an.
Eine Liste aller Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, sowie eine Liste der nicht-staatlichen Anbieter finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite
Kontakt
Bürgerbüro
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
Telefax 07121 892-3910
buergerbuero@eningen.de
Öffnungszeiten
| Montag | 08.00–12.30 Uhr |
| Dienstag | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00–12.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.30 Uhr |