Landesfamilienpass
Voraussetzungen
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in einer häuslichen Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behindertem Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung
- Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Antragstellung
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Informationen und Hinweise
Was ist der Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und eine freiwille Leistung des Landes. Er wurde im Jahr 1979 im Rahmen des »Programms zur Förderung der Familie« eingeführt.
Wo kann ich den Landesfamilienpass erhalten?
Der Landesfamilienpass kann im Bürgerbüro beantragt werden. Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen zum Landesfamilienpass.
Wozu dient der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlichen neuen Gutscheinkarten können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen.
Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an.
Eine Liste aller Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, sowie eine Liste der nicht-staatlichen Anbieter finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite
Kontakt
Bürgerbüro
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
Telefax 07121 892-3910
buergerbuero@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.30 Uhr |