Eingangsbereich Bürgerbüro

Kopien- und Unterschriftsbestätigungen

Notwendige Unterlagen

Bestätigung von Kopien

Bei Bestätigungen von Kopien bringen Sie bitte unbedingt die Originale mit. Ohne diese ist es uns nicht möglich, Kopien zu bestätigen.

Bestätigung für Rententräger – Deutschland / Ausland

Bestätigungen für Rententräger werden ausschließlich im Standesamt vorgenommen. Bei Bestätigungen für die Rentenversicherung bringen Sie bitte unbedingt deren Anschreiben mit.

Gebühren

  • 1,50 Euro je bestätigte Kopie
  • 3,50 Euro je Unterschriftenbestätigung

Antragstellung

Im Bürgerbüro können folgende Urkunden nicht
bestätigt werden

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden

Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat.
Beispiel: Die Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden wurden in Musterstadt ausgestellt, dann müssen Sie sich an das Standesamt in Musterstadt wenden.

Was dürfen wir bestätigen

  • Das Bürgerbüro darf ausschließlich Kopien oder Abschriften von Urkunden betätigen, wenn das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie einer Behörde vorgelegt werden soll.

Wichtig: Amtliche Beglaubigungen liegen in der Zuständigkeit von Notaren!

Nicht bestätigt werden nachfolgende Schriftstücke:

  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten, Grundbucheintragungen
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Kopien mit ausländischen Textinhalten (auch mit Übersetzung ins Deutsche)
  • übersetzte ausländische Ausweisdokumente und ausländische Pässe
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung
  • Organspenderausweise
  • Ablehnung zur Bluttransfusion von Gerichten gefertigte Entscheidungen
  • Vereins- und Handelsregistersachen
  • Bestätigungen für Rententräger (Ansprechpartner: Standesamt)

Wichtiger Hinweis für die Unterschriftbestätigung

  • Es werden keine Blanko-Unterschriften bestätigt.
  • Bestätigt werden nur Unterschriften, welche Sie bei uns im Bürgerbüro unter Schriftstücke leisten.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgerbüro
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Bürgerbüro
Montag 08.00–12.30 Uhr
Dienstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.30 Uhr
Donnerstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr
Freitag 08.00–12.30 Uhr