Beitragszeiten

Notwendige Unterlagen

  • Entgeltbescheinigungen aus dem Sozialversicherungsnachweisheft Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers
  • Aufrechnungsbescheinigungen ( bis 1972 )
  • Original-Versicherungskarten
  • Nachversicherungsbescheinigungen
  • Arbeitsbücher
  • Versicherungsverlauf eines Rentenversicherungsträgers
  • Bescheinigungen der Bundeswehr beziehungsweise des Bundesamtes für Zivildienst
  • Bescheide über die Wiederherstellung von verlorengegangenen Versicherungsunterlagen
  • Bescheinigungen über bar eingezahlte oder überwiesene Beiträge

Sind Original-Versicherungsunterlagen nicht mehr vorhanden, so können als Beweismittel zum Beispiel dienen:

  • Mitgliederbescheinigungen der Krankenkasse
  • Arbeitsverträge, Zeugnisse
  • Steuerbescheide, Lohnsteuerkarten
  • Abschriften aus Personalakten
  • Wehrpass
  • Zeugenerklärungen, die Auskünfte über Beschäftigung und Beitragszahlung geben können (beziehungsweise Name und Anschrift von Zeugen)
  • Eidesstattliche Erklärungen

Beitragszeiten

= Zeiten, für die Rentenbeiträge gezahlt werden; dies können Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge sein

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Mierzwa
Rathaus I, Zimmer 8
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480
ines.mierzwa@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr