Beitragszeiten
Notwendige Unterlagen
- Entgeltbescheinigungen aus dem Sozialversicherungsnachweisheft Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers
- Aufrechnungsbescheinigungen ( bis 1972 )
- Original-Versicherungskarten
- Nachversicherungsbescheinigungen
- Arbeitsbücher
- Versicherungsverlauf eines Rentenversicherungsträgers
- Bescheinigungen der Bundeswehr beziehungsweise des Bundesamtes für Zivildienst
- Bescheide über die Wiederherstellung von verlorengegangenen Versicherungsunterlagen
- Bescheinigungen über bar eingezahlte oder überwiesene Beiträge
Sind Original-Versicherungsunterlagen nicht mehr vorhanden, so können als Beweismittel zum Beispiel dienen:
- Mitgliederbescheinigungen der Krankenkasse
- Arbeitsverträge, Zeugnisse
- Steuerbescheide, Lohnsteuerkarten
- Abschriften aus Personalakten
- Wehrpass
- Zeugenerklärungen, die Auskünfte über Beschäftigung und Beitragszahlung geben können (beziehungsweise Name und Anschrift von Zeugen)
- Eidesstattliche Erklärungen
Beitragszeiten
= Zeiten, für die Rentenbeiträge gezahlt werden; dies können Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge sein
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Schumacher
Rathaus I, Zimmer 8
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480
sarah.schumacher@eningen.de
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Schumacher
Rathaus I, Zimmer 8
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480
sarah.schumacher@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |