Anrechnungszeiten
Antragstellung
Alle Bürgerinnen und Bürger, die in Eningen unter Achalm wohnen oder auch beschäftigt sind, können hier ihren Antrag stellen, wobei als besonderer Service alle Antragsformulare grundsätzlich von den Sachbearbeitern ausgefüllt werden. Eine rasche Bearbeitung durch die Versicherungsträger wird dadurch gewährleistet.
Notwendige Unterlagen
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit:
- Bescheinigung der Krankenkasse, des Krankenhauses oder Arztes
- Gutachten anderer Behörden
Bei Schwangerschaften:
- Bescheinigung der Krankenkasse, des Krankenhauses, des Arztes, der Hebamme
Bei Arbeitslosigkeit:
- Bescheinigungen des Arbeitsamtes (Arbeitslosigkeit, Schlechtwettergeld)
- Bescheinigungen des Sozialhilfeträgers
Für Schulzeiten, Studium:
- Bescheinigungen über den Besuch einer Schule, Fachschule oder Hochschule nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- Bescheinigung über berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Abschlusszeugnisse
- Studienbücher
- Diplom
- Promotionsurkunde
Für Lehrzeiten:
- Lehrvertrag
- Ausbildungs- und Gesellenprüfungszeugnisse, Lehrabschlusszeugnisse
- Gesellenbrief
- Bescheinigung einer Prüfungsstelle (z. B. Handwerkskammer)
- Bescheinigung des Trägers der Maßnahme
- (Rentenversicherungsträger, Arbeitsamt, Versorgungsamt, Krankenkasse)
Bei Rehabilitationsmaßnahmen:
- Bewilligungsbescheide
- Bescheinigung des Trägers der Maßnahme (Rentenversicherungsträger, Arbeitsamt, Versorgungsamt, Krankenkasse)
Informationen und Hinweise
Anrechnungszeiten:
= Zeiten, in denen man aus persönlichen gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen kann; z. B. Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studium, Lehrzeit