Kirchenaustritte

Antragstellung

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten erklärt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Gültiger amtlicher Personalausweis

Gebühren

Die Gebühren betragen für die Aufnahme einer Austrittserklärung mit Austrittsbescheinigung 20,00 Euro.

Informationen & Hinweise

Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald der Austritt vor dem zuständigen Standesbeamten erklärt wurde.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Artikel 6 Absatz 3 Kirchensteuergesetz).

Nach der Beurkundung erfolgt eine Mitteilung über das Einwohnermeldeamt an das Finanzamt sowie an die jeweiligen Religionsgemeinschaften.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Mierzwa
Rathaus I, Zimmer 8
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480
ines.mierzwa@eningen.de
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Stefanie Mau
Rathaus I, Zimmer 6
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1470
stefanie.mau@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr