Kirchenaustritte
Antragstellung
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten erklärt werden.
Notwendige Unterlagen
- Gültiger amtlicher Personalausweis
Gebühren
Die Gebühren betragen für die Aufnahme einer Austrittserklärung mit Austrittsbescheinigung 20,00 Euro.
Informationen & Hinweise
Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald der Austritt vor dem zuständigen Standesbeamten erklärt wurde.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Artikel 6 Absatz 3 Kirchensteuergesetz).
Nach der Beurkundung erfolgt eine Mitteilung über das Einwohnermeldeamt an das Finanzamt sowie an die jeweiligen Religionsgemeinschaften.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Schumacher
Rathaus I, Zimmer 8
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480
sarah.schumacher@eningen.de
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Schumacher
Rathaus I, Zimmer 8
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480
sarah.schumacher@eningen.de
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Stefanie Mau
Rathaus I, Zimmer 6
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1470
stefanie.mau@eningen.de
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Stefanie Mau
Rathaus I, Zimmer 6
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1470
stefanie.mau@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |