Kirchenaustritt
Antragstellung
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten erklärt werden.
Notwendige Unterlagen
- Gültiger amtlicher Personalausweis/Reisepass
Gebühren
Die Gebühr beträgt für die Aufnahme einer Austrittserklärung mit Austrittsbescheinigung 20,00 Euro.
Informationen & Hinweise
Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald der Austritt vor dem zuständigen Standesbeamten erklärt wurde.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Artikel 6 Absatz 3 Kirchensteuergesetz).
Nach der Beurkundung erfolgt eine Mitteilung über das Einwohnermeldeamt an das Finanzamt sowie an die jeweiligen Religionsgemeinschaften.
Bitte bewahren Sie die beglaubigte Abschrift über den Kirchenaustritt gut auf, da diese nur beim Kirchenaustritt ausgestellt werden kann.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Rathaus I, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480 oder - 1470
standesamt@eningen.de
Öffnungszeiten
| Montag | 08.00–12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00 Uhr |