Kampfhunde
Die Haltung eines Kampfhundes ist bei der Wohnortgemeinde anzumelden. Für die Haltung benötigt der Hundehalter den Nachweis einer bestandenen Verhaltensprüfung des Kampfhundes. Die Antragstellung erfolgt schriftlich. Die Gebühren belaufen sich nach nach Aufwand des Antrages.
Kontakt
Frau Arnold
Haupt- und Ordnungsamt
Rathaus I, Zimmer 17
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1410
anke.arnold@eningen.de
Öffnungszeiten
| Montag | 08.00–12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00 Uhr |