Kampfhunde

Die Haltung eines Kampfhundes ist bei der Wohnortgemeinde anzumelden. Für die Haltung benötigt der Hundehalter den Nachweis einer bestandenen Verhaltensprüfung des Kampfhundes. Die Antragstellung erfolgt schriftlich. Die Gebühren belaufen sich nach nach Aufwand des Antrages.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Arnold
Rathaus I, Zimmer 17
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1410
anke.arnold@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr