Hundesteuer

Antragstellung

Zur An- und Abmeldung Ihres Hundes kommen Sie bitte persönlich während der Öffnungszeiten bei uns vorbei.

Formulare

Folgende Formulare können Online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden:

Gebühren

Für die Hundesteuer fällt ein jährlicher Betrag von 120,00 Euro an.

Informationen & Hinweise

Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten – halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats – frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte.

Die Zwingersteuer für Zwinger beträgt das Zweifache des Steuersatzes.

Steuerbefreiung gibt es auf Antrag für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen sowie für Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.

Steuerermäßigung um die Hälfte gibt es auf Antrag für Hunde, die die Schutzhunde-/Begleithundeprüfung bzw. Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung mit Erfolg abgelegt haben.

Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde/Steueramt innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen – bei Veräußerung ist der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Amt für Finanzen und Betriebe
Frau Dinter
Rathaus II, Zimmer 4
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1350
sonja.dinter@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr