Gutscheinheft

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt persönlich.

Notwendige Unterlagen

  • aktueller Leistungsbescheid
  • Schwerbehindertenausweis oder sonstiger Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft
  • Personalausweis/Reisepass

Abholung

Die Abholung des Gutscheinhefts kann während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erfolgen.

Informationen & Hinweise

Das Eninger Gutscheinheft ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde an Ihre Einwohner, um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Eningen unter Achalm zu erleichtern.

Wenn Sie mit Hauptwohnung in Eningen gemeldet sind und eine der nachstehend genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Gutscheinheft erhalten:

  • Personen ab einem Schwerbehinderungsgrad von mind. 80 %
  • Empfänger von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Kinder und Jugendliche als Angehörige von Empfängern von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), SGB XII (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt) oder von Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen wohnen und laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten
  • BAföG-Bezieher
  • Empfänger von Asylbewerberleistungen nach AsylblG

Empfänger von Eingliederungshilfe erhalten auf Antrag zusätzlich 2 Sachgutscheine in Wert von insgesamt 40,00 Euro für Kursbesuche in anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung bzw. als Nachhilfeunterricht (z.B. bei BAFF des Trägers Lebenshilfe Reutlingen e.V.)

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt zum Eninger Gutscheinheft.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Ines Mierzwa
Rathaus I, Zimmer 8
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480
ines.mierzwa@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr