Gutscheinheft

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt digital per Mail über buergerbuero@eningen.de

Notwendige Unterlagen

  • aktueller Leistungsbescheid
  • Schwerbehindertenausweis oder sonstiger Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft
  • Personalausweis/Reisepass

Abholung

Die Abholung des Gutscheinhefts kann während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erfolgen.

Informationen & Hinweise

Das Eninger Gutscheinheft ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde an Ihre Einwohner, um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Eningen unter Achalm zu erleichtern.

Wenn Sie mit Hauptwohnung in Eningen gemeldet sind und eine der nachstehend genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Gutscheinheft erhalten:

 

Das Gutscheinheft umfasst eine Vielzahl an Vorteilen, die auf die Bedürfnisse von Berechtigten abgestimmt sind. Dazu gehören unter anderem ein Mobilitätsgutschein im Wert von 20 € für den öffentlichen Nahverkehr, drei Gratiseintritte in das Waldfreibad sowie ein Gutschein, der eine 50-prozentige Ermäßigung auf eine Vereinsmitgliedschaft ermöglicht. Des Weiteren erhalten berechtigte Personen einen Rabatt von 40 % auf die Unterrichtsentgelte der Musikschule und einen Gutschein für das Ferienprogramm des Ortsjugendrings in Höhe von
10 €. Ein weiteres Highlight ist der Gutschein für einen Eintritt in ein Rathaus-Konzert. Zusätzlich wird ein Gutschein für den Jahresbeitrag der Gemeindebücherei im Wert von 12 € angeboten.

 

Das Gutscheinheft richtet sich an folgende Personengruppen:

  • Personen mit einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 80%
  • Empfänger*innen von Eingliederungshilfe gemäß SGB XII (für Menschen mit Behinderung)
  • Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Kinder und Jugendliche, deren Angehörige Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) beziehen
  • Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen
  • Empfänger*innen von Asylbewerberleistungen (AsylbLG)

 

„Mit diesem Gutscheinheft möchten wir die soziale Teilhabe in unserer Gemeinde stärken und Menschen, die in schwierigen Lebenslagen Unterstützung benötigen, gezielt entlasten“, erklärt Bürgermeister Eric Sindek. „Es ist uns ein großes Anliegen, dass jeder die Möglichkeit hat, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben – sei es durch den Besuch eines Konzerts, die Mitgliedschaft im Sportverein oder die Teilnahme an unserem Ferienprogramm.“

 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Gutscheinheft (.pdf | 1,4 MB)

Kontakt

Frau Selina Kost

Haupt- und Ordnungsamt
Rathaus I, Zimmer 8
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm

Telefon 07121 892-1480
selina.kost@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr