Gemeinsamer Gutachterausschuss

Die Gemeinden Eningen unter Achalm, Lichtenstein und die Stadt Pfullingen haben ihre bisher eigenständigen Gutachterausschüsse zu einem Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Pfullingen zusammengeführt. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadt Pfullingen eingerichtet.

Für den Zusammenschluss haben die Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung am 28.06.2023 abgeschlossen.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Pfullingen ist dann alleiniger Ansprechpartner für alle Fragen und Auskünfte bezüglich der amtlichen Wertermittlung auf den Gebieten der beteiligten Gemeinden.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Weitere Aufgaben sind die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, etc.).

Die Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle werden in der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Pfullingen geregelt.

Die Bodenrichtwerte können Sie im Internet unter BORIS-BW abrufen: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/

Fragen zu den Bodenrichtwerten und zu Verkehrswertermittlungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle, die unter der Telefonnummer 07121 7030-2301 erreichbar ist oder per E-Mail an gutachterausschuss@pfullingen.de .Die Postadresse lautet: Stadt Pfullingen, Gemeinsamer Gutachterausschuss, Marktplatz 4+5, 72793 Pfullingen

Kontakt

Gemeinsamer Gutachterausschuss

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Stadt Pfullingen
Marktplatz 4+5
72793 Pfullingen
Telefon 07121 7030-2301
gutachterausschuss@pfullingen.de