Grundsteuerreform 2025

Die Gemeinde Eningen unter Achalm informiert Sie an dieser Stelle regelmäßig über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform 2025.

Bürgerinformation zur Grundsteuerreform 2025

Feststellungserklärung

Seit dem 01.07.2022 kann die Feststellungserklärung online über die Plattform ‚Elster‘ abgegeben werden. Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Finanzamtes Reutlingen:

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Wichtige+Hinweise+fuer+die+Grundsteuererklaerung#anker10004970

 

Erklärungsabgabe über ELSTER

Sollten Sie andere Steuererklärungen bereits elektronisch abgeben, können Sie Ihre bisherigen Zugangsdaten nutzen. Anderenfalls empfehlen wir Ihnen, sich jetzt schnell über ELSTER zu registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Es ist auch möglich, dass Sie über ihren ELSTER-Zugang die Erklärung für nahe Angehörige übermitteln.

Um bei der Abgabe der Erklärung in Mein ELSTER zu unterstützen, haben wir Schritt-für-Schritt Anleitungen für Sie erstellt:

Quelle: Finanzamt Reutlingen Homepage

 

Hinweis: Auf dieser Seite ist unter dem Punkt Erklärungsabgabe über ELSTER unter Grundvermögen eine bildliche Darstellung der einzelnen Schritte zur Ausfüllung des Hauptvordruck (GW 1) und zur Anlage Grundstück (GW 2) mit Erläuterungen hinterlegt.

Achten Sie deshalb darauf, bei Ihrer Erklärung zum Wohngrundstück diese Anlage GW 2 zu öffnen,  ebenfalls auszufüllen und mit abzugeben. Wenn Sie das vergessen, erhalten Sie vom Finanzamt die Steuervergünstigung für Wohnzwecke von 30 Prozent nicht!

 

Finanzamt Reutlingen - welche Angaben werden benötigt?

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Wichtige+Hinweise+fuer+die+Grundsteuererklaerung

Zur Abgabe der Feststellungserklärung benötigen Sie folgende Daten:

  • Aktenzeichen
    • Fundstelle: Informationsschreiben, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid
  • Lage des Grundstücks
    • Fundstelle: Informationsschreiben, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid
  • Gemarkung / Flurstück
  • Fläche des Grundstücks
  • Bodenrichtwert
  • Anteil am Flurstück (bei Wohneigentum oder Teileigentum)*
    • Fundstelle: Teilungserklärung, Kaufvertrag

Quelle: Finanzamt Reutlingen Homepage

 

Abgabe der Feststellungserklärung in Papierform

In Ausnahmefällen - zum Beispiel, wenn jemand keinen Computer oder Internetzugang besitzt - kann die Erklärung schriftlich und unterschrieben in Papierform abgegeben werden. Dafür ist ein offizielles Formular zu verwenden. Einen entsprechenden Vordruck kann man beim örtlichen Finanzamt abholen. Alternativ ist es ebenso möglich, sich von Angehörigen bei der Abgabe der Erklärung helfen zu lassen und die Erklärung über deren ELSTER-Zugang zu übermitteln. Was nicht ausreicht, ist, die Daten beispielsweise auf ein einfaches Blatt Papier zu schreiben oder das Infoschreiben zurückzuschicken. In solchen Fällen gilt die Erklärung als nicht abgegeben und es folgt eine Erinnerung.

Quelle: Finanzamt Reutlingen Homepage

 

Abgabefrist für die Feststellungserklärung

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

"Wir haben ohnehin schon angekündigt, die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuererklärung erst im nächsten Jahr zu verschicken. Es ist gut und sinnvoll, dass die Länder sich nun einheitlich auf eine einmalige Fristverlängerung verständigt haben. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben nun etwas mehr Zeit, die sollten sie jetzt aber auch nutzen." so Finanzminister Danyal Bayaz.

Quelle: fm.baden-wuerttemberg.de

Trotz dieser einmaligen Abgabefristverlängerung bis Ende Januar 2023 sollten Sie mit der Abgabe Ihrer Feststellungserklärung nicht zu lange warten. Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben.

Bei Ihren Fragen ist Ihr Ansprechpartner das Finanzamt Reutlingen (siehe Infoschreiben – Telefonnummer oder über die Behördenzentrale unter 07121 940-0).

 

Feststellungserklärung (Grundsteuer A)

Das Schreiben Informationen zur Grundsteuer für Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) werden erst im Januar 2023 vom Finanzamt verschickt.

 

Fragen zur Feststellungserklärung

Für Ihre Rückfragen zur Feststellungserklärung möchten wir Sie bitten, die in dem Schreiben angegebene Telefonnummer anzurufen.  Das Finanzamt Reutlingen hilft Ihnen sehr gerne entweder über ein Kontaktformular, telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache weiter.

Das Steueramt der Gemeinde kann Ihnen Ihre Fragen nicht beantworten. Dem Steueramt stehen keine Angaben zur Größe Ihres Objekts oder zum jeweiligen Bodenrichtwert (siehe nachfolgenden Abschnitt) zur Verfügung.

Die Kontaktdaten für das Finanzamt finden Sie unter https://kontakt.fv-bwl.de

 

Bodenrichtwerte

Für Auskünfte über Bodenrichtwerte rufen Sie bitte folgende Telefonnummer (Ortsbauamt) 07121 892-1580 bei der Gemeinde Eningen unter Achalm an.

Aktuell sind auf der Homepage der Gemeinde die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 abrufbar.

 

https://www.eningen.de/files/eningen/inhalte/downloads/buergerservice/Bodenrichtwerte_zum_31.12.2021.pdf

 

Oder er benutzen Sie folgenden Link auf der Landesseite www.grundsteuer-bw.de.

Auf dieser Seite sind auch Erklärvideos eingestellt.

 

Ansprechpartner

Für Ihre Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer hat das Ministerium für Finanzen von Baden-Württemberg eine Informationsseite unter www.grundsteuer-bw.de eingerichtet.

Ihre Gemeinde will Sie dabei begleiten und bei der Ermittlung der Steuerdaten – mit Hinweisen auf Webseiten - unterstützen.

Wir werden Sie an dieser Stelle immer aktuell informieren.

Generell stellen wir für Sie Informationen zur Grundsteuerreform und Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung auf unserer Homepage zur Verfügung:

www.eningen.de/Aktuelles

https://www.eningen.de/files/eningen/inhalte/downloads/buergerservice/Bodenrichtwertezum_31.12.2021.pdf

 

 

Weitere Links zur Grundsteuerreform können empfohlen werden:

 

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Video/Einfach_erklaert/2020-02-14-erklaer-doch-mal-grundsteuer/2020-02-14-erklaer-doch-mal-grundsteuer-video.html


www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GrStG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true


www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de


www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-06-21-faq-die-neue-grundsteuer.html


https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/