Grundsteuer
Informationen zur Grundsteuerrefom 2025 finden Sie hier....
Besitzer von Grundstücken, Häusern/Wohnungen müssen Grundsteuer bezahlen. Grundlage des von der Gemeinde erstellten Grundsteuerbescheides ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.
Der Steuermessbetrag setzt sich aus dem Einheitswert x Steuermesszahl zusammen und wird vom Finanzamt festgesetzt.
Messbetrag x Hebesatz (bei der Gemeinde Eningen unter Achalm Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft 510% /Grundsteuer B für Grundstücke 290%) ergibt den Steuerbetrag. Entsprechend dem Grundsteuer- bzw. Grundsteuer-Änderungs-Bescheid ist dieser Betrag zum angegebenen Fälligkeitstermin zu bezahlen.
Jahresbescheide werden nur dann versandt, wenn sich eine Änderung ergeben hat.
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Kleinbeträge bis 15,00 Euro
- sind jährlich am 15. August bzw.
bis 30,00 Euro, je zur Hälfte ihres Jahresbetrages fällig:
- 15. Februar
- 15. August
Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer generell am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden – Termin hierfür ist der 30. November des vorangehenden Kalenderjahres.
Grundsteuerreform 2025
- · Wie erfolgt die Umsetzung der Grundsteuerreform in der Gemeinde Eningen
Am Mittwoch, 27.11.2024 hat der Gemeinderat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgelegt. Diese gelten ab dem 01.01.2025.
Die Hebesätze betragen künftig für die Grundsteuer A 510 % (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)
und für die Grundsteuer B 290 % (bebaute und unbebaute Grundstücke).
- Wie errechnet sich die Jahresgrundsteuer?
Grundsteuermessbetrag zum 01.01.2025 x Hebesatz / 100 = Grundsteuer 2025
- Warum wurde das Grundsteuergesetz neu geregelt?
Die Neuregelung war notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Feststellung der Einheitswerte wurden zuletzt mit der Hauptfeststellung auf den 01.01.1964 (alte Bundesländer) und zum 01.01.1935 (neue Bundesländer) zugrunde gelegt. Dies führte zwangsläufig in zunehmenden Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Werteverzerrung, welche nicht mehr gerechtfertigt waren.
Diese Neuregelung erfolgte durch das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 durch den Bundestag. Das Land Baden-Württemberg hat im Landesgrundsteuergesetzt (LGrStG) vom 04.11.2020 abweichende Regelungen getroffen, das heißt, dass zur Erhebung der Grundsteuer nicht mehr das Grundsteuergesetz des Bundes, sondern ausschließlich das Landesgrundsteuergesetz zugrunde gelegt wird für die Grundsteuer B. Anfang 2025 erhalten alle Eigentümer der Gemeinde Eningen den Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Dieser basiert erstmals auf dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG).
- Ermittlung der Grundsteuer: Wer macht was?
Die Grundsteuer wird in einem 3-stufigen Verfahren ermittelt:
1. Zuständigkeit Finanzamt
Der Grundsteuerwert bzw. der Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt und wurden Ihnen jeweils mit einem Bescheid mitgeteilt. Diese Daten basieren auf Ihrer eingereichten Grundsteuererklärung welche Sie abgeben mussten. Sollten Sie zu diesen Bescheiden Fragen oder auch Einwendungen haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Dies sind Grundlagenbescheide an die sich die Gemeinde Eningen halten muss, auch wenn Sie Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt haben.
Bei erfolgreichem Einspruch beim Finanzamt wird in der Folge der Grundsteuerbescheid entsprechend geändert.
2. Zuständigkeit Gemeinde
Der Hebesatz, welcher am 27.11.2024 für die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 festgelegt wurde, wird mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Bei Fragen hierzu oder den Hebesätzen wenden Sie sich gerne an die Gemeinde.
Der Grundsteuerbescheid, welcher von der Gemeinde ergeht, ist ein Folgebescheid zu den Bescheiden Ziffer 1.
Schaubild Grundsteuer in Baden-Württemberg
- Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens der Gemeinde gegenüber dem Jahr 2024 kommen. Die Gemeinde hat bei der Festlegung des Hebesatzes das Ziel der Aufkommensneutralität berücksichtigt. Auch bei angestrebter Aufkommensneutralität kommt es teilweise zu „Belastungsverschiebungen“. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist.
- Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de oder auf unserer Website. Sofern sich an Ihrem Grundbesitz Änderungen ergeben, sind Sie - auch ohne gesonderte Aufforderung des Finanzamts - verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Grundstück nicht mehr überwiegend zu Wohnzwecken nutzen.
Grundsteuer C
Das Land Baden-Württemberg hat eine dritte Grundsteuerart freigegeben. Städte und Gemeinden können ab dem 01.01.2025 baureife, aber unbebaute Grundstücke zu einer Grundsteuer c veranlagen, deren Hebesatz höher liegt als bei der Grundsteuer B.
Der Gemeinderat hat hierzu ebenfalls am 27.11.2024 beschlossen, das vorerst keine Grundsteuer C in der Gemeinde eingeführt wird.
Formulare
Folgende Formulare können Online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden:
- SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat für Grundsteuer
Kontakt
Amt für Finanzen und Betriebe
Frau Sättele
Rathaus II, Zimmer 4
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1350
Simone.Saettele@eningen.de
Amt für Finanzen und Betriebe
Frau Dinter
Rathaus II, Zimmer 4
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1355
sonja.dinter@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
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Freitag | 08.00–12.00 Uhr |