Geburtenanmeldung
Antragstellung
Die Anmeldung der Geburt wird durch den Standesbeamten vorgenommen.
Notwendige Unterlagen
- Bescheinigung der Hebamme
- Personalausweis oder Reisepass
- Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet: Geburtsurkunden ggf. Vaterschaftsanerkennung – falls diese schon abgegeben wurde
Gebühren
Die Gebühren sind abhängig von der Zahl der gewünschten Urkunden. Je eine Geburts- und Abstammungsurkunde kostet 12,00 Euro.
Abholung
Sie erhalten die Urkunden und Bescheinigungen direkt nach der vollständigen Anmeldung ausgehändigt.
Informationen & Hinweise
Vornamen des Kindes
Vornamen müssen das Geschlecht des Kindes zweifelsfrei erkennen lassen.Sind Vornamen beim Standesamt beurkundet, können nachträgliche Änderungen nicht erfolgen.
Familiennamen des Kindes nach deutschem Recht
Wenn verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes einen Ehenamen führen, bekommt das Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen. Führen verheiratete Eltern keinen Ehenamen oder wenn sie als unverheiratete Eltern gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben, entscheiden beide gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter erhalten soll. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist und allein das Sorgerecht für Ihr Kind hat, erhält das Kind den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter AchalmHaupt- und Ordnungsamt
Frau Mierzwa
Rathaus I, Zimmer 8
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480
ines.mierzwa@eningen.de
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Stefanie Mau
Rathaus I, Zimmer 6
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1470
stefanie.mau@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |