Geburtenanmeldung

Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen?

Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim zuständigen Standesamt.


Hausgeburt dem Standesamt melden:

Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

Die Geburt wird dort beurkundet.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, wenn die Namen des Kindes schon feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

Notwendige Unterlagen

  • Bescheinigung der Hebamme
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet: Geburtsurkunden ggf. Vaterschaftsanerkennung – falls diese schon abgegeben wurde

Gebühren

Die Gebühren sind abhängig von der Zahl der gewünschten Urkunden. Je eine Geburts- und Abstammungsurkunde kostet 20,00 Euro.

Abholung

Sie erhalten die Urkunden und Bescheinigungen direkt nach der vollständigen Anmeldung ausgehändigt.

Informationen & Hinweise

Vornamen des Kindes

Vornamen müssen das Geschlecht des Kindes zweifelsfrei erkennen lassen.Sind Vornamen beim Standesamt beurkundet, können nachträgliche Änderungen nicht erfolgen.

Familiennamen des Kindes nach deutschem Recht

Wenn verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes einen Ehenamen führen, bekommt das Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen. Führen verheiratete Eltern keinen Ehenamen oder wenn sie als unverheiratete Eltern gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben, entscheiden beide gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter erhalten soll. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist und allein das Sorgerecht für Ihr Kind hat, erhält das Kind den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Mierzwa
Rathaus I, Zimmer 8
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480
ines.mierzwa@eningen.de
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Stefanie Mau
Rathaus I, Zimmer 6
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1470
stefanie.mau@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr