Die Anmeldung der Geburt wird durch den Standesbeamten vorgenommen.
Die Gebühren sind abhängig von der Zahl der gewünschten Urkunden. Je eine Geburts- und Abstammungsurkunde kostet 12,00 Euro.
Sie erhalten die Urkunden und Bescheinigungen direkt nach der vollständigen Anmeldung ausgehändigt.
Vornamen müssen das Geschlecht des Kindes zweifelsfrei erkennen lassen.Sind Vornamen beim Standesamt beurkundet, können nachträgliche Änderungen nicht erfolgen.
Wenn verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes einen Ehenamen führen, bekommt das Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen. Führen verheiratete Eltern keinen Ehenamen oder wenn sie als unverheiratete Eltern gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben, entscheiden beide gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter erhalten soll. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist und allein das Sorgerecht für Ihr Kind hat, erhält das Kind den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.