Führungszeugnis

Antragstellung

Der Antrag wird persönlich oder durch Bevollmächtigten gestellt. Der Bevollmächtigte muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.

Notwendige Unterlagen

Für Belegart O (behördliches Führungszeugnis)

  • Anschreiben der Behörde, des Arbeitgebers etc. - wir benötigen das Aktenzeichen

Für Belegart N (privates Führungszeugnis)

  • keine Unterlagen Notwendig

Gebühren

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro.

Abholung

Das Führungszeugnis wird Ihnen zugesandt.

  • Belegart N: an Ihre private Adresse
  • Belegart O: an die von Ihnen genannte Behörde, Arbeitgeber etc.

Antrag Online stellen

Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.

Zurzeit (Stand 09.2014) können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

Die Voraussetzungen erfahren Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Informationen & Hinweise

Wer erhält ein Führungszeugnis?

  • Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.
  • Hat die /der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt.
  • Ist die/der Betroffene geschäftsunfähig, so ist nur ihr/sein gesetzliche/r Vertreter/in antragsberechtigt.

Einsichtnahme in das Führungszeugnis

Das Führungszeugnis wird nur an die/den Antragsteller/in persönlich übersandt. Nur diese/r erhält auch Einsicht in das Führungszeugnis. Die Meldebehörde, andere Behörden oder Dritte dürfen das Führungszeugnis nicht einsehen.
Wird ein Führungszeugnis im Falle zur Vorlage an eine Behörde an die Behörde direkt versandt, so hat diese Behörde der/dem Antragsteller/in auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.

Die/der Antragsteller/in kann auch verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein vom ihr/ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch sie/ihn übersandt wird. Das Amtsgericht darf nur der/dem Antragsteller/in persönlich Einsicht gewähren.

Nach der Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls die/der Antragsteller/in dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten.

Die Antragsstellung wird im Bürgerbüro direkt am PC vorgenommen. Der Antrag wird per Datenleitung an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Bonn übertragen.

Die Bearbeitungsdauer für die Übersendung beträgt in der Regel eine Woche vom Tag der Antragstellung an gerechnet.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgerbüro
Rathaus, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Bürgerbüro
Montag 08.00–12.30 Uhr
Dienstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.30 Uhr
Donnerstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr
Freitag 08.00–12.30 Uhr