Führungszeugnis
Antragstellung Online
Mit der Onlinefunktion von Ihrem Personalausweis können Sie das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Beantragung im Bürgerbüro
Unterlagen
- Personalausweis
Gebühr
- 13,00 Euro
Bei einem erweiterten Führungszeugnis ist ein Nachweis von der anfordernden Stelle notwendig.
Abholung
Das Führungszeugnis wird Ihnen zugesandt.
- Belegart N: an Ihre private Adresse
- Belegart O: an die von Ihnen genannte Behörde, Arbeitgeber etc.
Informationen & Hinweise
Wer erhält ein Führungszeugnis?
- Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.
- Hat die /der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt.
- Ist die/der Betroffene geschäftsunfähig, so ist nur ihr/sein gesetzliche/r Vertreter/in antragsberechtigt.
Einsichtnahme in das Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird nur an die/den Antragsteller/in persönlich übersandt. Nur diese/r erhält auch Einsicht in das Führungszeugnis. Die Meldebehörde, andere Behörden oder Dritte dürfen das Führungszeugnis nicht einsehen.
Wird ein Führungszeugnis im Falle zur Vorlage an eine Behörde an die Behörde direkt versandt, so hat diese Behörde der/dem Antragsteller/in auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.
Die/der Antragsteller/in kann auch verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein vom ihr/ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch sie/ihn übersandt wird. Das Amtsgericht darf nur der/dem Antragsteller/in persönlich Einsicht gewähren.
Nach der Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls die/der Antragsteller/in dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten.
Die Antragsstellung wird im Bürgerbüro direkt am PC vorgenommen. Der Antrag wird per Datenleitung an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Bonn übertragen.
Die Bearbeitungsdauer für die Übersendung beträgt in der Regel eine Woche vom Tag der Antragstellung an gerechnet.
Kontakt
Bürgerbüro
Rathaus, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de
Öffnungszeiten
| Montag | 08.00–12.30 Uhr |
| Dienstag | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00–12.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.30 Uhr |