Führerschein

Antragstellung

Die Antragstellung muss persönlich im Bürgerbüro erfolgen, Sie müssen hier die Unterschrift für den Führerschein leisten, welche dem Antrag beigefügt wird.

Informationen & Hinweise

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest

Dieser muss von einer amtlich anerkannten Sehstelle ausgestellt werden. Diese Sehtestbescheinigung hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Klassen C & C1 (LKW über 3,5t zulässigen Gesamtgewicht) benötigt eine ärztliche Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens bzw. ein Zeugnis des Augenarztes ist hier erforderlich. Ein ausgestelltes Zeugnis bzw. Gutachten hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.

  • Erste Hilfe – Nachweis

Klassen A, B, M, L und T.

Hier wird eine Schulungsbestätigung für Sofortmassnahmen am Unfallort benötigt. Eine bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellte Teilnehmerbescheinigung hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Die Kurse werden zum Beispiel von diesen Hilfsorganisationen angeboten:

www.drk-baden.de
www.asb-bw.de
www.johanniter.de

Klassen C & C1

Hier wird ein Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe benötigt. Die Gültigkeit entspricht denen der Sofortmaßnahme am Unfallort.

  • Ärztliche Eignungsbescheinigung – amtlichen Vordruck

Die Bescheinigung wird für die Klassen C & C1 – LKW – erforderlich. Sie haben die Möglichkeit diese Untersuchung bei Ihrem Hausarzt oder einen anderen Arzt ihrer Wahl durchführen zu lassen. Die oben genannte Bescheinigung erhalten Sie beim Arzt.

  • Ein aktuelles Passfoto 35 x 45 mm
  • Die Anschrift der von Ihnen aufgesuchten Fahrschule

Informationen & Hinweise

Die notwendigen Formulare erhalten Sie von Ihrer Fahrschule.

Informationen & Hinweise

Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters stellen.

  • 16 Jahre für die Klassen A1, L, M, T
  • 18 Jahre für die Klassen B, C, C1, BE, CE, C1E
  • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE, D1E
  • 25 Jahre für die Klasse A

Die einschlägigen Informationen erhalten Sie zunächst bei ihrer Fahrschule. Dort bekommen Sie auch die Antragsformulare. Bei Personen die noch nicht volljährig sind, wird die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten oder die der Person welche das alleinige Sorgerecht besitzt.

Weitere Informationen zum Thema Führerschein:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgerbüro
Rathaus, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Bürgerbüro
Montag 08.00–12.30 Uhr
Dienstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.30 Uhr
Donnerstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr
Freitag 08.00–12.30 Uhr