Feueranmeldung
Antragstellung
Die Antragsstellung muss allerspätestens drei Werktage vor der eigentlichen Verbrennung von Baumabschnitten oder einem Grillfeuer bei der Gemeinde eingehen. Falls sich Ihre Anmeldung über einen längeren Zeitraum erstrecken sollte, ist es angebracht dieses Formblatt auszudrucken und mitzuführen damit Sie es bei Bedarf der Polizei vorlegen können. Gebühren entstehen bei Antragsstellung keine.
Formulare
Das Formular zur Feueranmeldung können Sie gleich hier online ausfüllen und ausdrucken und absenden. Bitte lesen Sie sich das »Merblatt zu Feuern« durch.
Informationen & Hinweise
Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Verbrennung von landwirtschaftlichen Abfällen - auch bei Grill- und anderen Feuern.
- Die Feuerstelle sollte nicht unbeaufsichtigt bleiben.
- Bei starkem Wind ist unverzüglich die Feuerstelle abzulöschen und die Verbrennung/Grillfeuer etc. einstellen.
- Beim Verlassen der Feuerstelle ist darauf zu achten, dass die Glut abgelöscht ist.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgerbüro
Rathaus, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de
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72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.30 Uhr |