Entwässerungsgebühren/Abwasserabrechnung
Notwendige Unterlagen
Wir benötigen den Zählerstand (für die Abwasserabrechnung).
Informationen & Hinweise
- Die Entwässerungsgebühren werden entsprechend Ihrem Frischwasserverbrauch abgerechnet.
- Rechtsgrundlage ist die jeweilige Satzung der Gemeinde Eningen unter Achalm.
- Die Abwasserabrechnung erfolgt in der Regel jährlich gemeinsam mit der Wasserabrechnung im Dezember eines jeden Jahres.
- Außerdem im Falle eines Umzugs nach Ihrer Ab/Umzugsmeldung bei den Gemeindewerken. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ab/Ummeldung bei der Gemeinde nicht automatisch Ihre Abmeldung bei den Gemeindewerken erfolgt.
Kontakt
Ansprechpartner Gemeindewerke
Frau Halkic
Gemeindewerke
Rathaus II, Zimmer 12
Rathausplatz 2
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1625
anastasia.halkic@eningen.de
Öffnungszeiten
| Montag | 08.00–12.30 Uhr |
| Dienstag | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00–12.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.30 Uhr |