Entwässerungsbeiträge

 
Die Gemeinde betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung. Sie stellt die hierfür erforderlichen Abwasseranlagen bereit. Zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Gemeinde einen Abwasserbeitrag.

Der Entwässerungsbeitrag setzt sich aus dem Kanalbeitrag und dem
Klärbeitrag zusammen:

 
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen es nach der Verkehrsauffassung kein Bauland ist.

Beitragsschuldner/-in ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheids Eigentümer/-in des Grundstücks ist. Der Erbbauberechtigte ist an Stelle des Eigentümers Beitragsschuldner. Näheres ist in der Abwassersatzung geregelt.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bauamt
Frau Spoljar
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1500
angela.spoljar@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
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Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr