Entwässerungsanlagen/Kanalisation

Notwendige Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen

  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen und der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle.
  • Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse.
  • Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen, der Gefälleverhältnisse und der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull).
  • Drainagen dürfen nicht an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden. Diese können an vorh. Drainage-, Regenwasserkanäle oder Gräben angeschlossen oder wenn möglich zur Versickerung gebracht werden. Bei Ausscheiden dieser Möglichkeiten ist das UG als »wasserdichter Baukörper« herzustellen.

Informationen & Hinweise

Die Gemeinde betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung. Sie stellt die hierfür erforderlichen Abwasseranlagen bereit. Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen.

Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Abwasserpumpwerke und Kläranlagen. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss).

Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht.

Alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen, sind dagegen Grundstücksentwässerungsanlagen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Kontrollschächte sowie Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung.

Der Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation bedarf der Genehmigung durch die Gemeinde.

Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein.

Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) können bei der Gemeinde eingeholt werden. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich.

Formulare

Folgende Formulare können Online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bauamt
Herr Gabler
Rathaus I, Zimmer 27
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1540
thomas.gabler@eningen.de

Öffnungszeiten

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