Eheschließungen

Antragstellung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Notwendige Unterlagen

Die Eheschließung ist bei jedem Standesamt in Deutschland möglich.Davor ist die Eheschließung beim Standesamt anzumelden. Zuständig ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz.

Die notwendigen Unterlagen können Sie im Vorfeld erfragen und einreichen. Anschließend wird mit Ihnen ein Termin zur Anmeldung vereinbart.

Meist wird die beabsichtigte Eheschließung von beiden Partnern persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden.  

Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen.

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie Beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, und volljährig sind und keine gemeinsamen Kinder haben:

  • beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil (nicht älter als 6 Monate).
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

Wenn Sie bereits verheiratet waren, beachten Sie bitte folgendes:

  • Aktueller Auszug aus dem Eheregister (Anzufordern an dem Ort der Eheschließung)

In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,

sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden.

Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.

Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbezug keine Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist.

 

Formulare

Sollte es einem Partner nicht möglich sein zur Anmeldung der Eheschließung selbst mitzukommen kann eine Vollmacht vorgelegt werden.

Gebühren

  • »Prüfung der Ehefähigkeit« --> deutsches Recht 65,00 €
  • »Prüfung der Ehefähigkeit« --> ausländisches Recht 110,00 €
  • Eheurkunde 20 €
  • Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung 45 €
  • Eheschließungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 110,00 €
  • sowie, falls Sie dies wünschen, die Kosten für ein Familienstammbuch

Heiraten in Eningen unter Achalm.....


...in unserem Trauraum im Rathaus 1

 

 

...im Freien

... im Paul-Jauch-Garten

Pau-Jauch-Garten

Die Terminabsprache, bzw. die Reservierung erfolgt zwischen dem Brautpaar, dem Standesamt und dem Paul-Jauch-Freundeskreis.

Alle weiteren Fragen und Wünsche werden zwischen dem Brautpaar und dem Paul-Jauch-Freundeskreis geklärt. Für die Überlassung des Gartens erhält der Freundeskreis eine Entschädigung. Der Betrag richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand, beträgt  jedoch mindestens 100 € .

Leider kann der Paul-Jauch-Garten im Jahr 2024 aufgrund Sanierungsarbeiten nicht genutzt werden!

... im Park "am Türmle"

Park

Den Termin für diese Lokation vergibt das Standesamt.

Ob Sie mit Freunden, Bekannten und Verwandten, oder mit einem Caterer  den Rahmen Ihrer Trauung gestalten liegt bei Ihnen.

 

Für beide Varianten im Freien gilt:

Trauungen finden im Zeitraum von April bis Oktober statt.

Sowohl im Garten, als auch im Park findet nur eine Trauung pro Tag statt. Sollten die Witterungsverhältnisse eine Trauung im Freien nicht  zulassen, ist der Trauraum im Rathaus 1 zusätzlich reserviert.

Ob die Witterungsverhältnisse geeignet sind  beurteilt ausschließlich die Standesbeamtin oder der Standesbeamte.

 

Rechtsgrundlagen

  • 11 Personenstandsgesetz (PSTG)
  • 12 Personenstandsgesetz (PSTG)
  • 13 Personenstandsgesetz (PSTG)
  • 28 Personenstandsverordnung (PStV)
  • 29 Personenstandsverordnung (PStV)
  • 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • 1304 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • 1305 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Frau Mau
Rathaus I, Zimmer 6
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1470
stefanie.mau@eningen.de
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Frau Mierzwa
Rathaus I, Zimmer 8
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480
ines.mierzwa@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr