Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf.
In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung sechs Monate lang gültig.

Antragstellung

Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen.

Gerne dürfen Sie uns das Dokument Selbstauskunft ausgefüllt zukommen lassen.

Wir werden Ihnen anschließend die Unterlagen nennen, die in Ihrem Fall erforderlich sind.

Gebühren

 

Ehefähigkeitszeugnis deutsches Recht

65,00 Euro

Ehefähigkeitszeugnis ausländisches Recht

110,00 Euro

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