Ehefähigkeitszeugnis
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf.
In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung sechs Monate lang gültig.
Antragstellung
Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen.
Gerne dürfen Sie uns das Dokument Selbstauskunft ausgefüllt zukommen lassen.
Wir werden Ihnen anschließend die Unterlagen nennen, die in Ihrem Fall erforderlich sind.
Gebühren
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Ehefähigkeitszeugnis deutsches Recht |
65,00 Euro |
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Ehefähigkeitszeugnis ausländisches Recht |
110,00 Euro |
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