Baugenehmigung
Antragstellung
Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist zusammen mit den Bauvorlagen der schriftliche Antrag auf Baugenehmigung (Bauantrag) einzureichen. Alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind bei der Gemeinde einzureichen.
Der Bauantrag ist vom Bauherrn und vom Planverfasser, die Bauvorlagen sind vom Planverfasser zu unterschreiben.
Die Bauvorlagen sind dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Ist für die Prüfung des Bauantrags die Beteiligung anderer Behörden oder Dienststellen erforderlich, kann die Baurechtsbehörde die Einreichung weiterer Ausfertigungen verlangen. Die Baurechtsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen, wenn diese zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
Notwendige Unterlagen
Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren
- den Lageplan (§§ 4 und 5),
- die Bauzeichnungen (§ 6),
- die Baubeschreibung (§ 7),
- die Darstellung der Grundstücksentwässerung (§ 8),
- die bautechnischen Nachweise (§ 9) oder die Erklärung zum
Standsicherheitsnachweis (§ 10 Abs. 2), - nach Maßgabe des § 42 LBO die Benennung eines Bauleiters mit dessen Name, Anschrift und Unterschrift.
Formulare
Folgende Formulare können Online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden:
- Bauantrag (Antrag auf Baugenehmigung-Bauvorbescheid)
- Bauantrag vereinfachtes Verfahren
- Lageplan, schriftlicher Teil
- Baubeschreibung (4-fach)
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen
- Baubeschreibung Nutzungsänderung Baden-Württemberg
- Angaben zu gewerbl. Anlagen ohne ImSch.Genehmigung
- Benennung (Fach) Bauleiter § 42 LBO
- Befreiungsantrag nach §31 BauGB
- Befreiungsantrag Bauvorschriften
- Bauantrag Werbeanlage Warenautomat
- Zusätzliche Baubeschreibung für gewerbliche Anlagen
Gebühren
Abholung
Wenn über den Bauantrag entschieden ist, wird der Antragsteller hiervon in Kenntnisgesetzt. Meist werden die Unterlagen vom Antragsteller persönlich oder von einer beauftragten Person abgeholt.
Informationen & Hinweise
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Baugenehmigungsverfahren.
Kontakt
Bauamt
Frau Spoljar
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1500
angela.spoljar@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |