Baugenehmigung

Antragstellung

Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist zusammen mit den Bauvorlagen der schriftliche Antrag auf Baugenehmigung (Bauantrag) einzureichen. Alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind bei der Gemeinde einzureichen.

Der Bauantrag ist vom Bauherrn und vom Planverfasser, die Bauvorlagen sind vom Planverfasser zu unterschreiben.

Die Bauvorlagen sind dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Ist für die Prüfung des Bauantrags die Beteiligung anderer Behörden oder Dienststellen erforderlich, kann die Baurechtsbehörde die Einreichung weiterer Ausfertigungen verlangen. Die Baurechtsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen, wenn diese zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Notwendige Unterlagen

Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren

Im Genehmigungsverfahren hat der Bauherr dem Bauantrag als Bauvorlagen beizufügen:
  • den Lageplan (§§ 4 und 5),
  • die Bauzeichnungen (§ 6),
  • die Baubeschreibung (§ 7),
  • die Darstellung der Grundstücksentwässerung (§ 8),
  • die bautechnischen Nachweise (§ 9) oder die Erklärung zum
    Standsicherheitsnachweis (§ 10 Abs. 2),
  • nach Maßgabe des § 42 LBO die Benennung eines Bauleiters mit dessen Name, Anschrift und Unterschrift.
Die unter den Ziffern 4 bis 6 genannten Bauvorlagen mit Ausnahme der Erklärung zum Standsicherheitsnachweis können nachgereicht werden; sie sind der Baurechtsbehörde vor Baubeginn vorzulegen. Die Darstellung der Grundstücksentwässerung und die bautechnischen Nachweise sind so rechtzeitig vorzulegen, dass sie noch vor Baubeginn geprüft werden können.

Gebühren

 

Detaillierte Angaben finden Sie im Gebührenverzeichnis der Gemeindeverwaltung.

 

Abholung

Wenn über den Bauantrag entschieden ist, wird der Antragsteller hiervon in Kenntnisgesetzt. Meist werden die Unterlagen vom Antragsteller persönlich oder von einer beauftragten Person abgeholt.

Informationen & Hinweise

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Baugenehmigungsverfahren.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bauamt
Frau Spoljar
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1500
angela.spoljar@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
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