Angrenzeranhörungen
Notwendige Unterlagen
- Zugesandte Benachrichtigung
Informationen & Hinweise
Wird für ein Grundstück ein Bauantrag eingereicht, benachrichtigt die Gemeinde die Eigentümer/-in angrenzender Grundstücke (Angrenzer/-in). Die Benachrichtigung erfolgt nicht bei Angrenzern, die eine schriftliche Zustimmungserklärung abgegeben oder die Bauvorlagen unterschrieben haben oder die durch das Vorhaben offensichtlich nicht berührt werden.
Bei Eigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz genügt die Benachrichtigung des/der Verwaltenden. Für die Eigentümergemeinschaft sind Mehrfertigungen der Benachrichtigung beizufügen. Einwendungen können nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Benachrichtigung bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Für Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren gilt entsprechendes. Die Gemeinde benachrichtigt die Angrenzer/-innen innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der Bauvorlagen. Bedenken können innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung bei der Gemeinde vorgebracht werden. Die Angrenzer/-innen werden über das Ergebnis der Behandlung der Bedenken unterrichtet.
Kontakt
Bauamt
Frau Reusch
Rathaus I, Zimmer 21
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1580
andrea.reusch@eningen.de
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Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
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