Abmeldung
Eine Abmeldung aus Eningen ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich, bitte beachten Sie
jedoch die Ausnahmen.
Ausnahmen
- Wenn mehr als ein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland besteht
- Wenn Sie ins Ausland verziehen
Antragstellung
Der Antrag wird persönlich oder durch eine/einen Bevollmächtigten gestellt. Der/die Bevollmächtigte muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Weitere Informationen
- Wenn Sie verheiratet sind genügt es, wenn der/die Partner/-in zur Abmeldung erscheint.
Bringen Sie dann aber alle Ausweisdokumente Ihrer Familienangehörigen mit. - Bei nicht verheirateten Paaren muss jeder eine eigene Abmeldung ausfüllen.
Jedoch ist es möglich durch Bevollmächtigung des/der Partners/-in seine
Abmeldung vornehmen zu lassen. Personaldokumente sind beizubringen.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgerbüro
Rathaus, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de
Bürgerbüro
Rathaus, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.30 Uhr |